Update mit Vorbereitungen zum Jahreswechsel 2025/2026 – Auslieferung 13.11.2025
Update mit Vorbereitungen zum Jahreswechsel 2025/2026 – Auslieferung 13.11.2025
Während wir für Sie die Weichen für 2026 in der Lohnabrechnung stellen, profitieren Sie unter anderem bereits von folgenden System-Updates:
- Erste Vorbereitungen für den Jahreswechsel 2025/2026
- Freischaltung des Abrechnungsmonats Dezember 2025
- Lohnsteuerjahresausgleich 2025
- UV-Jahresmeldung für Systemwechsler
- Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2025: optional Januar/Februar
- Neuer A1-Antrag gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Erwerbstätige
- Änderungen im Bereich Baulohn
- Anpassungen bezüglich Wegfall des RAMEL-Datensatzes und Anpassung URMEL
- Umbenennung der Dialoge für Dachdecker wegen Anpassung ab 2026
Die genauen Update-Informationen stellen wir Ihnen wie gewohnt ab Mittwoch an dieser Stelle als Download zur Verfügung.
Wichtig: Aufgrund einer technischen Umstellung bei ELSTER kommt es bei der Einspielung der Rückmeldungen von heute an bis zum Release am kommenden Donnerstag zu Verzögerungen bei der Verarbeitung.
Hinweis für alle Anwender, die edlohn mit dem eurodata Webstarter öffnen: Der eWebStarter erhält in Kürze eine neue Version. Nach dem Update erhalten Sie in der Anwendung einen Hinweis für einmalig das entsprechende Update zu installieren. Führen Sie das Update zeitnah durch, so bleiben Sie ohne Java-Pflege voll arbeitsfähig. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wir möchten außerdem auf unser Web-Seminar zur neuen Version hinweisen. Monika Siebenlist stellt am 18.11.2025 um 10.00 Uhr die neuen Funktionen in edlohn vor.
Hier geht´s zur Anmeldung
Folgende Jahreswechsel-Themen bereiten wir noch für Sie vor:
- Elektronischer Datenaustausch bei Privatversicherten über Elster
- Lohnsteueranmeldung 2026
- Lohnsteuerbescheinigung 2026
- Lohnausgleich Gerüstbau
- Hintergrund-Update der nötigen Datensatzbeschreibungen für elektronische Verfahren
Das ist der Fahrplan für den Jahreswechsel 2026:
- edlohn-Update 18.12.2025
- Weitere notwendige Aktualisierungen für den Jahreswechsel
- edlohn-Update 06.01.2026
- Freischaltung der Monatsabrechnung Januar 2026
- Freischaltung der Fahrzeugverwaltung für alle Anwender (Eine Anleitung finden Sie bereits hier.)
- Elektronische Unbedenklichkeitserklärung (Start in den Pilotbetrieb)
Neue eWebStarter-Version für edlohn: rechtzeitig umstellen, weiter sicher abrechnen
Neue eWebStarter-Version für edlohn: rechtzeitig umstellen, weiter sicher abrechnen
Wenn Sie edlohn mit dem WebStarter starten, benötigen Sie keine lokale Java-Installation und keine manuellen Updates – der eWebStarter liefert automatisch die jeweils passende Java-Version. Der eWebStarter erhält in Kürze eine neue Version. Wenn Sie edlohn bereits darüber starten, installieren Sie bitte zeitnah das Update – so bleiben Sie ohne Java-Pflege voll arbeitsfähig.
Was passiert?
- Beim Start von edlohn erscheint in den nächsten Tagen ein Hinweis zur Aktualisierung – inklusive direktem Download-Link zur Installationsdatei der neuen Version.
- Es wird eine Übergangsfrist geben bis Ende November. Den genauen Stichtag für die Umstellung kommunizieren wir rechtzeitig an dieser Stelle.
- Erhalten Sie keinen Hinweis in edlohn, nutzen Sie entweder bereits die aktuelle Version oder starten edlohn noch via Java Web Start. Dann besteht vorerst kein Handlungsbedarf.
Warum lohnt sich der eWebStarter?
- Betrieb ohne lokale Java-Pflege: weniger IT-Aufwand, weniger Risiko
- Immer die korrekte, geprüfte Java-Version: stabil, sicher, kompatibel
So gehen Sie vor
- Hinweis im Programm beachten und Installationsdatei laden.
- edlohn schließen, Setup starten, Installation abschließen (ggf. Adminrechte).
- edlohn neu öffnen und kurz prüfen, ob der Start reibungslos läuft und der Hinweis nicht weiter angezeigt wird.
Wichtig: Zukünftig starten Sie danach edlohn über die neue Startdatei der Anwendung – hier.
Praktische Hinweise
- Planen Sie die Installation außerhalb dringender Abrechnungstermine; ggf. sind Adminrechte erforderlich.
- Details zur Umstellung und den Release-Hinweisen finden Sie im Lohnportal auf der Seite zum Starten der Anwendung.
Bitte führen Sie das Update zeitnah durch, damit Sie am Umstellungstermin ohne Unterbrechung weiterarbeiten können. Öffnen Sie edlohn wie gewohnt, achten Sie auf den Hinweis – und bleiben Sie fristsicher startklar.
Tipp der Woche | Systemnachrichten auf anderem Bildschirm öffnen
Tipp der Woche | Systemnachrichten auf anderem Bildschirm öffnen
Es besteht die Möglichkeit, die Systemnachrichten in ein eigenes Fenster auszulagern und auf den zweiten Bildschirm zu ziehen. Klicken Sie dazu auf das Symbol Öffnen unter Nachrichten:

So können Sie die Systemnachrichten auf einem Bildschirm ansehen und auf dem anderen Monitor die erforderlichen Arbeiten im System vornehmen.
Das Nachrichten-Fenster ist mandantenspezifisch und wird automatisch geschlossen, wenn der Mandant geschlossen wird.
Wichtig: Unterbrechungen bei Antworten im DaBPV-Verfahren durch ZfA Wartungen
Wichtig: Unterbrechungen bei Antworten im DaBPV-Verfahren durch ZfA Wartungen
Die ITSG hat uns im Namen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) über folgende Unterbrechungen im Abrufverfahren Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) informiert:
Erster Unterbrechnungszeitraum: 31.10.2025 ab 15:00 Uhr bis voraussichtlich 03.11.2025 ca. 18:00 Uhr
Grund ist ein geplantes Jahresrelease eines anderen abhängigen Verfahrens auf Seiten der ZfA.
Zweiter Unterbrechungszeitraum: 24.11.2025 bis 01.12.2025
Grund ist ein angekündigtes Release auf Seiten der ZfA.
In den beiden Zeiträumen wird die Lieferung von Antworten unterbrochen und anschließend wieder aufgenommen. Es können weiterhin Daten angeliefert werden, die nach der Downtime chronologisch abgearbeitet werden. edlohn wird das Bereitstellen von Anfragen sowie das Verarbeiten von Antworten wie gewohnt durchführen und zur Verfügung gestellte Antworten nach den Unterbrechungszeiträumen umgehend verarbeiten.
GKV-InfoShop 2025: Wir waren vor Ort – für Ihre rechtssichere Abrechnung
GKV-InfoShop 2025: Wir waren vor Ort – für Ihre rechtssichere Abrechnung
Unser Team aus Produktmanagement und Entwicklung war am 24.–25. September 2025 beim GKV-InfoShop vor Ort. Der Austausch ist für uns eine der wichtigsten Quellen, um rechtliche und technische Neuerungen frühzeitig aufzunehmen und zügig für den Jahreswechsel und das kommende Jahr einzuordnen. Renommierte Fachleute der ITSG, der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung und der Bundesministerien vermitteln Neuerungen und Gesetzesvorhaben praxisnah und beantworten Fragen direkt. Der direkte Dialog mit anderen Teilnehmenden macht die Veranstaltung besonders wertvoll. Davon profitieren wir als Softwareentwickler ebenso wie Sie als Anwender: verlässliche Informationen aus erster Hand und frühzeitige Orientierung für die Lohnabrechnung.
Die Themen im Überblick:
- Aktuelle Gesetzesvorhaben im Melde- und Beitragsrecht
- Ausblick zum Melde- und Beitragsrecht
- Elektronische Entgeltersatzleistungen (EEL) Version 13
- Dialogverfahren Betriebsdatenpflege (DSBD)
- Quantensichere Verschlüsselung
- Neuregelungen zu den Meldestellen
- Aktuelle Themen des elektronischen Datenaustauschs
- Ergänzend aus dem Austausch: DSBD, PUEG-Verfahren, Unbedenklichkeitsbescheinigung, weitere A1-Anträge
Wir halten Sie auf dem Laufenden und bringen die Neuerungen schrittweise in Ihre Anwendung. So bleiben Sie auch unter Zeitdruck rechtskonform – und gewinnen Zeit für das Wesentliche: eine effiziente, fehlerfreie Entgeltabrechnung.
Klarstellung bezüglich einer durchzuführenden Korrektur im DaBPV
Klarstellung bezüglich einer durchzuführenden Korrektur im DaBPV
Bei Abweichungen aus einer Abo-Anmeldung zum 01.07.2025 (Bestandsfälle) zu Gunsten des Arbeitnehmers ist eine Historienabfrage für den vorangegangenen Beschäftigungszeitraum (längstens bis Juli 2023) durchzuführen.
Die Vorgabe der Sozialversicherungsträger, dass eine Korrektur durchzuführen ist, ergibt sich aus den Grundsätzlichen Hinweisen zur Differenzierung der Beitragssätze vom 31.03.2025 (Punkt 5.6.4, 5. Absatz).
Bezüglich der Korrektur unter steuerlichen Aspekten (Lohnsteuerberechnung; Lohnsteuerbescheinigungen) ist beim Finanzamt eine Anrufungsauskunft anhängig. Die aufgeworfene Problematik bedarf einer bundesweiten Abstimmung auf Ebene der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder, teilt uns das zuständige Finanzamt mit.
Solange noch nicht korrigiert wurde und ein Zuwarten zumutbar ist, empfiehlt es sich mit der Korrektur – bis zur abschließenden Klärung – zu warten. Sobald die Antwort seitens des Bundesfinanzministerium vorliegt, informieren wir über das Vorgehen.
Die FAQs haben wir dementsprechend aktualisiert.
NPS-Umfrage in edlohn: Ihre Bewertung zählt – vom 1. bis 15. Oktober
NPS-Umfrage in edlohn: Ihre Bewertung zählt – vom 1. bis 15. Oktober
Vom 1. bis 15. Oktober bitten wir Sie wieder um Ihr Feedback zu edlohn, direkt beim Start der Anwendung. Einmal im Jahr erfragen wir Ihre Zufriedenheit: der Net Promoter Score (NPS) gibt uns dafür eine klare Messgröße.
Wie geht das?
- Ab dem 1. Oktober sehen Sie bei jedem Start von edlohn die NPS-Abfrage.
- Mit einem Klick eine Empfehlungsnote von 0 bis 10 vergeben.
- Optional können Sie im Textfeld erläutern, was gut läuft oder wo wir nachschärfen sollen. Schon zwei Sätze zu Workflows, Performance, einzelnen Funktionen oder Usability sind enorm wertvoll.
- Nach der Bewertung wird die Umfrage nicht mehr angezeigt. (Wenn Sie nicht teilnehmen möchten, können Sie die Umfrage auch dauerhaft ausblenden.)
Warum ist Ihre Teilnahme wichtig?
Als Lohnabrechner arbeiten Sie täglich und unter hoher Verantwortung mit edlohn. Dadurch sind Sie der Profi in edlohn! Genau dieses Praxiswissen brauchen wir, um edlohn noch funktionsstärker, schneller und passgenauer für Ihren Abrechnungsalltag weiterzuentwickeln. Der Net Promoter Score (NPS) hilft uns, Qualität messbar zu machen und Prioritäten richtig zu setzen.
Unsere Bitte: Wenn Sie mit edlohn zufrieden sind, freuen wir uns über eine 9 oder 10. Das zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Kurs sind. Und falls etwas hakt: Sagen Sie uns bitte konkret, wo – wir möchten es besser machen.
Vielen Dank, dass Sie edlohn mit Ihrer Bewertung weiterbringen. Ihre Expertise macht den Unterschied.
Neuer SEPA-Standard 3.7
Neuer SEPA-Standard 3.7
Um rechtzeitig gerüstet zu sein, haben wir mit dem letzten Update (18.09.2025) den edlohn-SEPA-Standard auf SEPA 3.7 umgestellt.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Bank-Software immer mit der aktuellen Version starten. Ansonsten kann es beim Einlesen der Zahlungsdateien zu Problemen kommen.
Sollten Sie Ihre Zahlungsdatei, aus welchen Gründen auch immer, noch im bisherigen SEPA-Format 3.2 benötigen, so haben Sie in den Abrechnungsdaten des Arbeitgebers die Möglichkeit, die SEPA-Version 3.7 abzuwählen.
Bei Einstellung Nein wird die SEPA-Zahlungsdatei im bisherigen Format SEPA 3.2 erstellt.
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Neues in edlohn im September
Neues in edlohn im September
Das nächste Update von edlohn steht in den Startlöchern. Ab dem 18. September stehen Ihnen neue Funktionen und natürlich die aktuellen regulatorischen Anpassungen zur Verfügung. Ein Überblick über die wichtigsten Neuheiten:
- Jetzt verfügbar: Neuer A1 Antrag für Grenzgänger zum 01.01.2025
- Weitere Ergänzung im Multi-User-Modus: Arbeitnehmer-Nachrichten als gelesen markieren
- Start des Pilotbetriebs der neuen Fahrzeugverwaltung:
Melden Sie sich noch hier als Pilotnutzer an. Wir informieren alle Pilotnutzer in den kommenden Tagen per E-Mail über das weitere Vorgehen. - Fehlzeiten: Mutterschutzfristen erweitern (Berücksichtigung der gestaffelten Mutterschutzfristen bei Fehlgeburten)
- Erweiterung unserer Tarifverwaltung: Flexible Auswahl, welche Tarifstufe/Tarifgruppe auf der Entgeltabrechnung des Arbeitnehmers angezeigt wird.
Die Tarifverwaltung befindet sich im Pilotbetrieb. Sie kennen unsere Tarifverwaltung noch nicht? Schauen Sie sich hier die ausführliche Beschreibung an. Sie haben Interesse als Pilotnutzer dabei zu sein? Tragen Sie sich hier ein. - Automatische Archivierung des DaPBV/PUEG Protokolls bei Eingang der Daten.
Das Update wird wie gewohnt in den Abendstunden durchgeführt.
Alle Einzelheiten zum neuen Update finden Sie in unserer detaillierten Update-Beschreibung.
Um einen umfassenden Einblick in alle wichtigen Änderungen zu erhalten, melden Sie sich gleich hier für unser Web-Seminar am 23. September von 10:00 bis 11:30 Uhr an. Monika Siebenlist aus dem edlohn Produktmanagement führt Sie durch die Neuerungen.
Verification of Payee Verfahren (VoP)
Verification of Payee Verfahren (VoP)
Verification of Payee ist ein Sicherheitsverfahren im Zahlungsverkehr, das Fehlzahlungen verhindern soll, indem bei SEPA-Überweisungen und bei SEPA-Echtzeitüberweisungen die Kombination aus eingegebenem Empfängername und IBAN gegen die bei der Empfängerbank hinterlegte Kombination geprüft wird. Ziel ist es, Transaktionen sicherer zu gestalten, ohne den Zahlungsfluss unnötig zu verlangsamen. VoP ergänzt den bestehenden Prozess um eine zusätzliche Prüfschicht, die vor allem bei größeren Zahlungsvolumina oder sensiblen Zahlungsempfängern sinnvoll sein kann.
Das Ergebnis der Überprüfung kann sein:
- Match: Der eingegebene Empfängername und die IBAN stimmen mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Empfängername und IBAN überein, wodurch die Zahlung direkt erfolgt.
- Close-Match: Empfängername und IBAN stimmen leidglich nahezu überein.
- No-Match: Empfängername und IBAN stimmen nicht überein.
Auf Basis des rückgemeldeten Ergebnisses kann unmittelbar vor der Überweisung entschieden werden, ob die Überweisung dennoch erfolgen oder storniert werden soll.
Wichtig: Unternehmen haben die Wahl ob sie bei der Einreichung von Sammelüberweisungen (EBICS Verfahren) diese Empfängerprüfung durchführen möchten (Opt-In) oder diese nicht durchführen möchten (Opt-Out).
Ausnahme: Grundsätzlich muss bei Sammeldateien, in denen sich nur eine Überweisung befindet, eine Überprüfung durchgeführt werden. Nach Mitteilung der BaFin wird jedoch bis auf Weiteres auch in diesem Fall der Verzicht, sprich die Opt-Out Option, geduldet.
Für Sie als edlohn Nutzer bedeutet dies:
- Der Abgleich zwischen Empfänger und der entsprechenden IBAN erfolgt ausschließlich durch Ihre Bank; edlohn führt keinen direkten Abgleich durch.
- Prüfen Sie bereits jetzt die Qualität der Mandantenstammdaten, insbesondere die korrekte Schreibweise der Vor- und Nachnamen der Arbeitnehmer, sofern der Mandant zukünftig mit dem Opt-In Verfahren arbeiten möchte. Beachten Sie hierbei insb. auch das Merkmal Kontoinhaber (hier können ggf. Ehegatten etc. mit eingetragen sein)
- Nach dem Stichtag Anfang Oktober wird das RZ Clearing sowie die Erstellung der Zahlungsdateien wie gewohnt weitergeführt. Sie erfolgt wie bisher im Opt-out-Verfahren.
An welchen Anpassungen in edlohn wir im Bezug auf VoP arbeiten:
- Die Erstellung einer Zahlungsdatei erfolgt weiterhin im Opt-out Verfahren. Hier sind keine Änderungen geplant. Sie treffen in Ihrer Banksoftware die Entscheidung am VoP Verfahren teilzunehmen oder nicht.
- Die Zahlung via RZ-Clearing erfolgt systemseitig weiter im Opt-out Verfahren. Für den Fall, dass Sie via Opt-In an dem VoP Verfahren teilnehmen möchten, arbeiten wir an der Möglichkeit, dass Sie dies in edlohn hinterlegen können. Geplant ist die Umsetzung für unser Update im November.
