eWebStarter zum Starten für edlohn: rechtzeitig umstellen, weiter sicher abrechnen
eWebStarter zum Starten für edlohn: rechtzeitig umstellen, weiter sicher abrechnen
Am 14.09.2026 wird die Unterstützung des Java-Starters endgültig beendet. Bitte installieren Sie bis dahin (anhand der folgend beschriebenen Schritte) den eWebstarter!
Beim Starten von edlohn mit dem eWebstarter, benötigen Sie keine lokale Java-Installation und keine manuellen Updates – der eWebStarter liefert automatisch die jeweils passende Java-Version.
Was passiert?
- Beim Start von edlohn (über den Java-Starter) erscheint in den nächsten Tagen ein Hinweis zur Installation – inklusive direktem Download-Link zur Installationsdatei des eWebstarters. Die Installation müssen Sie nur einmalig durchführen.
- Es wird eine Übergangsfrist bis Mitte September geben. Den genauen Stichtag für die Umstellung kommunizieren wir rechtzeitig an dieser Stelle.
- Erhalten Sie keinen Hinweis in edlohn, nutzen Sie bereits die aktuelle Version des eWebstarters. Dann besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Warum lohnt sich der eWebStarter?
- Betrieb ohne lokale Java-Pflege: weniger IT-Aufwand, weniger Risiko
- Immer die korrekte, geprüfte Java-Version: stabil, sicher, kompatibel
So gehen Sie vor
- Hinweis im Programm beachten und Installationsdatei laden.
- edlohn schließen, Setup starten, Installation abschließen (ggf. Adminrechte).
- edlohn neu öffnen und kurz prüfen, ob der Start reibungslos läuft und der Hinweis nicht weiter angezeigt wird.
Wichtig: Zukünftig starten Sie danach edlohn über die neue Startdatei der Anwendung – hier.
Praktische Hinweise
- Planen Sie die Installation außerhalb dringender Abrechnungstermine; ggf. sind Adminrechte erforderlich.
- Details zur Umstellung und den Release-Hinweisen finden Sie im Lohnportal auf der Seite zum Starten der Anwendung.
Bitte führen Sie die Installation zeitnah durch, damit Sie am Umstellungstermin ohne Unterbrechung weiterarbeiten können. Öffnen Sie edlohn wie gewohnt, achten Sie auf den Hinweis – und bleiben Sie fristsicher startklar.
Sie haben Fragen? Unsere Technik-Hotline steht Ihnen unter 0681 8808-444 zur Verfügung.
Digitale Zahlungsfreigabe wird zum Standard
Digitale Zahlungsfreigabe wird zum Standard
Wir möchten Sie frühzeitig auf wichtige Neuerungen im Zahlungsverkehr hinweisen, die ab Oktober/November 2026 wirksam werden. Die bisherige Übermittlung von Datenbegleitscheinen in Papierform wird künftig durch digitale Verfahren abgelöst.
Zahlungsfreigaben erfolgen dann standardmäßig digital – zum Beispiel über Ihr gewohntes Online-Banking oder über Schnittstellen wie EBICS bzw. FinTS.
Da die technischen Voraussetzungen und Umsetzungsfristen je nach Kreditinstitut unterschiedlich sein können, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig bei Ihrer Bank über die passenden digitalen Möglichkeiten zu informieren.
Selbstverständlich lassen wir Sie mit der Umstellung nicht allein: Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung und stehen Ihnen bei Fragen zur Seite.
Bei technischen Rückfragen erreichen Sie unseren Support wie gewohnt unter edlohntechnik-support@eurodata.de.
Änderungen Minijobs ab 1. Juli 2026
Änderungen Minijobs ab 1. Juli 2026
Grundsätzlich sind Minijobber rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen also einen Eigenanteil von 3,6 % zur Rentenversicherung. Auf Antrag kann sich der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen:
Antrag auf Befreiung Rentenversicherungspflicht (https://www.minijob-zentrale.de/)
Bisher galt die Befreiung der Rentenversicherungspflicht für die gesamte Dauer des Minijobs. Ein Widerruf war nicht möglich.
Ab dem 01.07.2026 können Minijobber zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren. Beschäftigte, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können diese Entscheidung künftig einmalig rückgängig machen:
Antrag auf Aufhebung der Befreiung Rentenversicherungspflicht (https://www.minijob-zentrale.de/)
Arbeitgeber müssen den Eingang des Antrages dokumentieren und die Änderung in den Entgeltunterlagen festhalten. Sie informieren die Minijob-Zentrale darüber durch die Meldung zur Sozialversicherung. Dafür muss die Beschäftigung mit Meldegrund 32 abgemeldet und mit Meldegrund 12 sowie der Beitragsgruppe 1 in der Rentenversicherung wieder angemeldet werden. Die Minijob-Zentrale kann diesem Antrag innerhalb eines Monates widersprechen. Passiert dies nicht, ist die Aufhebung bewilligt.
Die Aufhebung der Befreiung gilt ab dem Monat, der der Antragsstellung folgt.
Übt ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs aus, gilt die Aufhebung der Befreiung für alle Minijobs, die zum Zeitpunkt der Aufhebung ausgeübt werden und danach noch aufgenommen werden.
Derzeit erhalten Sie bei der Umstellung der Beitragsgruppe RV von 5 auf 1 beim Berechnen folgende Warnung:
Ein Wechsel zurück zur RV-Pflicht ist nicht erlaubt. Der Befreiungsantrag kann nicht zurückgenommen werden.
Trotz der Warnung werden die erforderlichen Meldungen erstellt (12/32) und beim Abrechnen an die Minijob-Zentrale versendet.
Eine Überarbeitung dieser Warnung ist für das Release im August geplant.
Anpassung der Tarifwerte der SOKA Wiesbaden
Anpassung der Tarifwerte der SOKA Wiesbaden
Zum 01.07.2026 ist eine Anpassung der Tarifwerte der SOKA Wiesbaden und der SOKA Berlin vorgesehen. Diese ändern sich wie nachfolgend zusammengefasst.
Auszüge aus der Mitteilung der SOKA-Bau an die Software-Hersteller – gewerbliche Arbeitnehmer

| bis
6/2026 |
neu
ab 01.07.2026 |
|
| SOKA Bau Wiesbaden | ||
| ZVK Beitragssatz West | 20,2% | 19,80% |
| (Anpassung Beitrag für Urlaub von 14,7% auf 15,10%) | ||
| ZVK Beitragssatz Ost | 18,70% | 18,30% |
| (Anpassung Beitrag für Urlaub von 14,7% auf 15,10%) | ||
| Sozialkasse Berlin | ||
| ZVK Beitragssatz West | 25,65% | 25,25% |
| (Anpassung Beitrag für Urlaub von 14,7% auf 15,10%) | ||
| ZVK Beitragssatz Ost | 24,15% | 23,75% |
| (Anpassung Beitrag für Urlaub von 14,7% auf 15,10%) |
Die neuen Beitragssätze stehen Ihnen ab dem 18. Juni 2026 zur Verfügung. Dafür aktualisieren Sie bitte die Tarifwerte über Baulohn > Tarifwerte aktualisieren.
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Höhe der Beiträge steht noch aus. Sollten Sie diese abwarten wollen, obliegt es Ihnen, wann Sie die Aktualisierung vornehmen.
Zwei Wochen, ein Klick, großer Effekt: NPS-Umfrage in edlohn läuft
Zwei Wochen, ein Klick, großer Effekt: NPS-Umfrage in edlohn läuft
Noch bis zum 20. Juni läuft unsere jährliche NPS-Umfrage – und wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich kurz Zeit nehmen. Die Abfrage erscheint direkt beim Start von edlohn und ist in wenigen Sekunden erledigt.
So läuft die Umfrage ab
- Die NPS-Abfrage erscheint automatisch beim nächsten Start von edlohn.
- Vergeben Sie eine Note von 0 bis 10: Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie edlohn weiterempfehlen?
- Im optionalen Textfeld können Sie ergänzen, was besonders gut funktioniert – oder wo Sie sich Verbesserungen wünschen. Ob Performance, Workflows oder einzelne Funktionen: Jedes Feedback bringt uns weiter weiter.
- Nach Ihrer Bewertung wird die Umfrage nicht erneut eingeblendet. Sie können sie auch ohne Teilnahme dauerhaft schließen.
Ihre Stimme hat Gewicht
Niemand kennt edlohn so gut wie Sie: Sie arbeiten täglich damit, unter echtem Zeitdruck und mit echter Verantwortung. Dieses Praxiswissen ist für uns nicht ersetzbar – es zeigt uns, wo edlohn stark ist und wo wir noch zulegen müssen.
Der Net Promoter Score ist mehr als eine Kennzahl: Er zeigt uns, ob edlohn Ihren Abrechnungsalltag wirklich unterstützt – oder wo wir nachschärfen sollen. Vergeben Sie per Klick eine Empfehlungsnote von 0 bis 10; wer möchte, ergänzt im Textfeld konkrete Hinweise zu dem, was gut funktioniert oder optimiert werden sollte. Zwei Sätze reichen – und gibt uns bereits wichtige Hinweise.
Sind Sie zufrieden mit edlohn? Dann freuen wir uns über eine 9 oder 10. Gibt es etwas, das Sie stört oder bremst? Schreiben Sie es uns – konkret und direkt.
Danke für Ihre Zeit – und dafür, dass Sie edlohn mit Ihrer Erfahrung voranbringen.
Statushinweis: SEPA-Zahlungen teilweise nicht übermittelt. Hotfix bereits ausgeliefert.
Statushinweis: SEPA-Zahlungen teilweise nicht übermittelt. Hotfix bereits ausgeliefert.
Status:
- 21.05.2026- 07:45 Uhr: Die News4Users ist veröffentlicht und wird Ihnen in den betroffenen Mandanten mit genauen Handlungshinweisen angezeigt.
- 20.05.2026 – 14:00 Uhr: Die Ursache der fehlerhaft erstellten Zahlungsdateien ist gefunden und behoben. Zahlungsdateien, die ab 19.05.2026, 14:30 Uhr erstellt wurden oder Zahlungen die einen Ausführungstag ab 02.06.2026 tragen (unabhängig vom Erstelldatum) werden korrekt erstellt und übermittelt.
Wichtig: Nicht alle Zahlungen aus dem Fehlerzeitraum sind betroffen. Wenn eine Zahlung mit einem Ausführungstag zwischen 13.05. und 01.06.2026 nicht ausgeführt wurde (ggf. werden Sie auch vom Mandanten darauf angesprochen), müssen die Zahlungsdatei(en) erneut erstellt werden. Wir arbeiten aktuell zusätzlich an einer News4User im entsprechenden Mandanten, damit sie erkennen, ob dieser von der fehlerhaften Übermittlung betroffen war. - 19.05.2026 – 16:00 Uhr: Auslieferung des Hotfixes am Vormittag war erfolgreich. Zahlungen die ab 12 Uhr entstanden sind, konnten mit dem Zahlungslauf um 14 Uhr erfolgreich übermittelt werden. Wir sind in Prüfung, wie mit den nicht übertragenen Zahlungen umzugehen ist. Wir informieren Sie weiterhin an dieser Stelle.
- 19.05.2026 – 09:00 Uhr: Im Laufe des Vormittags wird für Sie ein weiterer Hotfix ausgeliefert, um zukünftige Zahlungen korrekt zu übermitteln. Wir arbeiten parallel weiter an der Analyse, wie wir bereits erzeugte Zahlungen die nicht übermittelt wurden, erneut anzustoßen. Beachten Sie hierzu die empfohlene Vorgehensweise für dringliche Fälle am Ende dieses Artikels.
- 18.05.2026 – 15:45 Uhr: Wir arbeiten weiterhin mit Hochdruck an der Analyse und Behebung
- 18.05.2026 – 10:25 Uhr: In Bearbeitung
Betrifft: edlohn – SEPA-Zahlungsdatei-Erstellung zwischen Dienstag 12.05.2026, 20:00 Uhr bis Dienstag 19.05.2026, ca. 14:30 Uhr
Was ist passiert?
- Mit dem Update vom Dienstag, 12.05.2026 erfolgten Anpassungen an der Struktur von SEPA-Zahlungsdateien (Ergänzungen um Kontoinhaber und Ortsname in der XML Struktur).
- In der Folge konnten Zahlungen, die über das Rechenzentrum übertragen werden sollten, teilweise nicht ausgeführt werden. Lokal erzeugte Zahlungsdateien waren ebenfalls betroffen, sofern sie im genannten Zeitraum erstellt wurden.
Was wurde veranlasst?
- Am Freitag, 16.05.2026 um 14:00 Uhr wurde ein Hotfix eingespielt, der die Dateistruktur korrigiert.
- Alle Anwender, die die Anwendung nach diesem Zeitpunkt neu gestartet haben, arbeiten bereits mit der korrigierten Version.
- Wir analysieren aktuell, ob und wie die im Fehlerzeitraum nicht übermittelten Zahlungen automatisch erneut übermittelt werden können, um manuellen Aufwand auf Ihrer Seite zu vermeiden.
Was müssen Sie tun?
- Lokal erzeugte SEPA-Zahlungsdateien, die nach dem Update am Donnerstag, 12.05.2026 bis Freitag, 16.05.2026, ca. 17:00 Uhr erstellt wurden: Erstellen Sie die Zahlungsdatei neu. Die neu erzeugte Datei ist korrekt und kann wie gewohnt verarbeitet werden.
- Zahlungen über das Rechenzentrum: Betroffen sind RZ-Zahlungsdateien, die am 12.05.2026 nach 14:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr am 19.05.2026, erzeugt wurden und einen Ausführungstermin bis 01.06.2026 hatten. Bitte überprüfen Sie, ggfs durch Rückfrage bei der Bank, ob die Zahlungen für diesen Mandanten korrekt ausgeführt wurden. Falls die Zahlung nicht erfolgt ist, ist die Zahlungsdatei durch Wichtig: Haben Sie die Zahlung wiederholt, stellen Sie sicher, dass nur das korrekte Begleitschreiben an die Bank weitergegeben wird!
Update 15.5: Wenn die Gesetzgebung den Takt vorgibt
Update 15.5: Wenn die Gesetzgebung den Takt vorgibt
| Update | 15.5 |
| Auslieferung | 12. Mai, abends |
| Produktiv ab | 13. Mai, ab Morgenbetrieb |
| Update-Typ | Reguläres System-Update (mit Webinar) |
Während draußen die Temperaturen steigen, bleibt das regulatorische Umfeld für die Lohnabrechnung anspruchsvoll wie selten: Update 15.5 trägt die Handschrift eines Halbjahres, das von kurzfristigen gesetzlichen Anforderungen geprägt war und für Kundenwünsche kaum Raum gelassen hat.
Das nächste edlohn-Update macht deutlich, was Sie aus ihrem eigenen Arbeitsalltag kennen: Gesetzliche Anforderungen haben Vorrang – unabhängig davon, wie kurzfristig sie kommen oder wie aufwendig ihre Umsetzung ist. Die Entlastungsprämie ist dafür ein anschauliches Beispiel: umgesetzt, wieder weggefallen, Kapazitäten gebunden. Der Spielraum für Kundenwünsche wird dadurch enger – wir setzen ihn aber so gezielt wie möglich ein.
Die wichtigsten Themen und Änderungen im Überblick:
- Verbesserungen im VOP-Verfahren (Verification of payee): Offizielle Kontoinhaber-Bezeichnungen der Krankenkassen werden mitgeliefert
- Anpassung der neuen Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2026 und der systemseitigen Vorbelegung bezüglich Pfändbarkeit Dienstwagen und Dienstfahrrad
- Informationen zu bevorstehenden Umstellung beim Login und Prüferzugriff
- Weitere Anpassungen bei EEL, DSAK und Baulohn
Update-Beschreibung und Webinar
Die vollständige Dokumentation aller Änderungen entnehmen Sie bitte der hier verlinkten Update-Beschreibung.
Monika Siebenlist, Business Analystin bei edlohn, wird Ihnen die wichtigsten Änderungen und Erweiterungen in einem Web-Seminar am 18.05.2026 um 10:00 Uhr vorstellen. Melden Sie sich an, um dabei zu sein!
Tipp: Möchten Sie automatisch über neue Updates informiert werden? Registrieren Sie sich kostenfrei für unseren Benachrichtigungsdienst per E-Mail.
Bauwirtschaft: Neue Ausbildungsvergütungen ab 01.04.2026
Bauwirtschaft: Neue Ausbildungsvergütungen ab 01.04.2026
Ab dem 1. April 2026 gelten in der Bauwirtschaft neue, bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen – die bisherige Unterscheidung zwischen Ost und West entfällt. Betroffen sind gewerbliche sowie technisch/kaufmännische Auszubildende im Baugewerbe.
Die neuen Mindestvergütungen im Überblick (in EUR):
| Gruppe | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbliche Auszubildende | 1.122 | 1.351 | 1.610 | 1.714 |
| Techn./Kaufm. Auszubildende | 1.122 | 1.247 | 1.507 | – |
Was wurde im System umgesetzt?
Mit dem edlohn-Update vom 14.04.2026 werden die erhöhten Ausbildungsvergütungen bei der Berechnung der Erstattung systemseitig automatisch berücksichtigt – vorausgesetzt, die erhöhten Beträge wurden auch tatsächlich ausgezahlt.
Wichtig: Wurde für April 2026 bereits vor dem Update abgerechnet, ist der betreffende Arbeitnehmer in Korrektur zu setzen, damit die Erstattungsberechnung auf Basis der neuen Werte erfolgt.
Ihre Handlungsschritte
1. Lohnart prüfen und ggf. anpassen
Prüfen Sie in den Abrechnungsdaten Ihrer Auszubildenden, ob die Lohnart „Ausbildungsvergütung (Baugewerbe)“ unter Baulohn > Ausbildung auf die neuen Beträge angepasst ist. Die erhöhten Werte werden zwar für die Erstattungsermittlung systemseitig herangezogen – die korrekte Auszahlung hängt jedoch von vorgenanntem Merkmal „Ausbildungsvergütung Baugewerbe“ ab.
2. Bereits abgerechnete April-Fälle korrigieren
Wenn Sie Auszubildende bereits für April 2026 abgerechnet haben und dabei noch die alten Werte zugrunde lagen, setzen Sie diese Abrechnungen auf Korrektur.
3. Neue Mandanten und laufende Fälle
Bei noch nicht abgerechneten Fällen ab April 2026 sind die neuen Ausbildungsvergütungen zu beachten. Bitte prüfen Sie, ob die Ausbildungsvergütung angepasst werden muss. Für die Erstattung gegenüber der SOKA werden die höheren Beträge automatisch berücksichtigt. Ob auch die hinterlegte Ausbildungsvergütung angepasst werden muss, ist vom jeweiligen Mandanten abhängig.
Entlastungsprämie 2026: Erste Informationen für Sie als edlohn-Anwender
Entlastungsprämie 2026: Erste Informationen für Sie als edlohn-Anwender
Die Bundesregierung hat am 13.4.2026 schnelle Entlastungen beschlossen: 2026 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen. Die Regelung orientiert sich eng an der bekannten Inflationsausgleichsprämie.
Was ist bereits bekannt?
| Maximalbetrag | 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei |
|---|---|
| Geltungszeitraum | vorr. zunächst Kalenderjahr 2026 |
| Zahlung | Freiwillig durch Arbeitgeber |
| Berechtigte | Alle Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Azubi, Elternzeit u. a.) |
| Gesetzliche Grundlage | Koalitionsausschuss-Beschluss liegt vor – BMF-Verfahrensschreiben steht noch aus |
Alle Angaben ohne Gewähr.
Wichtig: Formale Regelungen fehlen noch, Details zu Sachleistungen, Nachweispflichten und zur genauen Ausgestaltung der Ratenzahlung sind damit noch offen. Wir beobachten die Entwicklung und informieren Sie, sobald Neues vorliegt.
Wie läuft die Abrechnung aktuell in edlohn?
Eine dedizierte Lohnart „Entlastungsprämie“ ist für den Release im Mai 2025 in Überlegung – ähnlich zur Lohnart für die Inflationsausgleichsprämie, mit systemseitig hinterlegter steuer- und sv-freier Behandlung.
Bis dahin gilt: Wer die Prämie bereits jetzt auszahlen möchte oder muss, kann sie über eine manuelle Lohnart abrechnen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur korrekten Einrichtung finden Sie in der edlohn Online-Hilfe.
Was kommt dann vorr. genau mit dem Mai-Release?
- Standardlohnart unter Abrechnungsdaten Arbeitnehmer > Unterstützung – keine manuelle Einrichtung mehr nötig
- Anleitung zu einer eigenen Auswertungshilfe für möglicherweise geleistete Teilzahlungen je Arbeitnehmer
Zwischen-Update: Umsetzung der Aktivrente und weitere Anpassungen
Zwischen-Update: Umsetzung der Aktivrente und weitere Anpassungen
| Update | 15.4.1 |
| Auslieferung | 14. April, abends |
| Produktiv ab | 15. April, ab Morgenbetrieb |
| Update-Typ | Zwischen-Update (kein Webinar) |
Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 entschieden, die Details brauchten Zeit – jetzt haben wir die vollständig umgesetzten Aktivrente für Ihre tägliche Abrechnungspraxis bereit.
Mit der Aktivrente wird Beschäftigten, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, ermöglicht monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen. Da nach dem Bundesbeschluss im Dezember 2025 zunächst wichtige Umsetzungsdetails zu klären waren, haben wir dieser Funktion ein eigenes Zwischen-Update gewidmet.
Hinweis: Da es sich um ein Zwischen-Update handelt, wird diesmal kein begleitendes Webinar angeboten. Die Funktionsbeschreibung gibt Antworten auf relevanten Fragen zur Umsetzung. In dem Webinar zum Mai-Update wird das Thema Aktivrente nochmals aufgegriffen.
Weitere Themen in diesem Zwischen-Update
Neben der Aktivrente enthält das Update weitere regulatorische und technische Anpassungen:
- Neues Verhalten bei Korrekturen ins Vorjahr (ab dem Jahr 2025) bezüglich der Lohnsteuerberechnung
- Rückstellungen: Anpassung des durchschnittlichen Beitragssatzes zur Unfallversicherung
- Anpassungen EEL
Die vollständige Dokumentation aller Änderungen entnehmen Sie bitte hier der verlinkten Update-Beschreibung.
Tipp: Möchten Sie automatisch über die Veröffentlichung informiert werden? Registrieren Sie sich kostenfrei für unseren Benachrichtigungsdienst per E-Mail.
