Jahreswechsel 2025/2026: Das ändert sich in der Entgeltabrechnung mit edlohn
Jahreswechsel 2025/2026: Das ändert sich in der Entgeltabrechnung mit edlohn
Der Jahreswechsel ist für Lohnabrechnerinnen und Lohnabrechner ebenso anspruchsvoll wie für uns in der Programmentwicklung. Zum 1. Januar 2026 greifen zahlreiche gesetzliche Änderungen. Wir haben einige der wichtigsten Punkte kurz und prägnant für Sie zusammengefasst.
- Steigerung des Mindestlohns und der Mini-/Midijob-Grenzen
– Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2026 von 12,82 auf 13,90 Euro je Stunde.
– Die Minijob-Grenze erhöht sich auf 603 Euro monatlich.
– Der Übergangsbereich (Midijob) beginnt bei 603,01 Euro und endet bei 2.000,00 Euro monatlich.
Tipp für edlohn-Anwender: Prüfen Sie den Mindestlohnwert auf Firmenebene und passen Sie ihn ggf. zum 1.1.2026 an. - Mindestausbildungsvergütung
Die gesetzlichen Mindestausbildungsvergütungen steigen ab 1.1.2026 wie folgt:
– 1. Ausbildungsjahr: mindestens 724 Euro
– 2. Jahr: mindestens 854 Euro
– 3. Jahr: mindestens 977 Euro
– 4. Jahr: mindestens 1.014 Euro
Tipp: Hinterlegen Sie neue Vergütungssätze (nach Rücksprache mit den Mandanten) rechtzeitig in den Vertragsdaten. - Keine erneute Initialmeldung der Betriebsdaten
2025 war erneut eine Meldung der neuen Unternehmensnummer mit Abgabegrund 09 erforderlich. 2026 ist keine weitere Initialmeldung vorgesehen.
Hinweis: Es besteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf. Prüfen Sie nur, ob die Unternehmensnummer korrekt hinterlegt ist. - Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Beiträge sind nur bis zur jeweiligen Grenze zu berechnen. Überschreitende Entgeltteile sind beitragsfrei. Ab 1.1.2026 gelten bundeseinheitlich folgende Werte:
– Kranken- und Pflegeversicherung 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro monatlich).
– Arbeitslosen- und Rentenversicherung 101.400 Euro jährlich (8.450,00 Euro monatlich).
Gut zu wissen für edlohn-Anwender: Die neuen Werte sind in edlohn hinterlegt und werden automatisch berücksichtigt. - Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG)
Für die Beurteilung der Versicherungspflicht in der GKV gelten ab 2026 erhöhte Grenzen. Die allgemeine JAEG steigt auf 77.400 Euro.
Tipp: edlohn stellt Ihnen unter den Auswertungen eine Hilfsliste zur Überprüfungen der JAEG zur Verfügung. - Beitragssätze 2026
– Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung bleibt bei 14,6 %.
– Der ermäßigte Satz bleibt bei 14,0 %.
– Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt auf 2,9 %.
– Die Pflegeversicherung bleibt bei 3,6 %.
– Der Zuschlag für Kinderlose bleibt bei 0,6 %.
– Die Rentenversicherung bleibt bei 18,6 %.
– Die Arbeitslosenversicherung bleibt bei 2,6 %.
Hinweis: Die Beitragssätze sind in edlohn hinterlegt. Kassenindividuelle Zusatzbeiträge werden wie gewohnt berücksichtigt. - Aktivrente
Ab 1.1.2026 ist ein monatlicher Steuerfreibetrag von 2.000 Euro für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze geplant. Ein tatsächlicher Rentenbezug ist nicht erforderlich. Der Freibetrag gilt nur für ein einziges Arbeitsverhältnis. Es gibt keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge. Der Freibetrag gilt nur für Beschäftigte, nicht für Selbstständige und Freiberufler.
Wichtig: Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung. Wir informieren, sobald die Aktivrente in edlohn verfügbar ist. - EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Arbeitgeber müssen auf Nachfrage im Bewerbungsprozess ein Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne nennen. Beschäftigte erhalten weitergehende Auskunftsrechte zu ihrem individuellen Entgelt und zu Durchschnittsentgelten vergleichbarer Tätigkeiten. Unternehmen sollen ihre Entgeltstrukturen analysieren und die Gender-Pay-Gap bewerten.
Unsere Auswertungen unterstützen flexible Entgeltanalysen. Die nötigen Merkmale (Geschlecht und Gesamtbrutto) zur Berechnung der Gender-Pay-Gap lässt sich via Mandant > Export leicht exportieren und (z.B. in Excel) weiterberechnen. - Elektronischer Datenaustausch PKV über ELStAM
Ab 1.1.2026 erfolgt die lohnsteuerliche Berücksichtigung der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausschließlich elektronisch. Private Versicherer melden Beiträge monatlich an das BZSt. Die Werte werden als ELStAM bereitgestellt und sind für den Lohnsteuerabzug verbindlich. Die Papierbescheinigung entfällt, ein befristetes Ersatzverfahren ist auf zwei Jahre begrenzt. Die ELStAM enthalten nur Beitragshöhen. Den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss prüfen Arbeitgeber weiterhin selbst. Für ausländische private Versicherungen gibt es keine Datenübermittlung.
Hinweis: Details zur Umsetzung in edlohn finden Sie in unserer Online-Hilfe und in unseren Update-Infos. - Änderungen im Branchenkatalog für Sofortmeldungen
Ab 1.1.2026 werden Unternehmen der Forstwirtschaft und des Fleischerhandwerks von der Sofortmeldepflicht ausgenommen. Neu aufgenommen werden das Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierte Lieferdienste.
Tipp: Passen Sie die Sofortmeldepflicht in den Firmen-Einstellungen der betroffenen Mandanten an. - Wegfall der Rechtskreistrennung in Beitragsnachweisen
Nach dem Wegfall der Rechtskreistrennung bei Meldungen Ende 2024 entfällt sie nun auch bei den Beitragsnachweisen im Arbeitgeberverfahren. Im Zahlstellenverfahren gibt es vorerst keine Änderung der Beitragsnachweise.
Die Änderung ist in edlohn bereits umgesetzt. - Lohnsteuerbescheinigung 2026
Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden einzelne Felder und Kennziffern angepasst.
Hinweis: Die entsprechenden Änderungen werden bei der Erzeugung der Lohnsteuerbescheinigung 2026 berücksichtigt, z.B. Angaben zu Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung. - Laden von Elektrofahrzeugen / Plug-in-Hybriden zu Hause und Änderungen bei der Pendlerpauschale
Ab 1.1.2026 entfällt die pauschale Erstattung für das Laden zu Hause. Erforderlich ist ein Nachweis der geladenen Kilowattstunden über die Wallbox oder das Fahrzeug. Zudem gilt die Pendlerpauschale in Höhe von 38 Cent je Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer.
Sie nutzen schon die neue Fahrzeugverwaltung (im Pilotbetrieb)? Alle Anwender, die dort die pauschale Erstattung nutzen, erhalten einen separaten Hinweis (News4Users), dass eine andere Erstattungsform gewählt werden muss.
Weitere Tipps, was zum Jahreswechsel in edlohn noch ein- bzw. umgestellt werden muss, finden Sie hier zusammengefasst.
Erstes edlohn Update im Abrechnungsjahr 2026
Erstes edlohn Update im Abrechnungsjahr 2026
Mit dem ersten Release im Jahr 2026 stehen die aktuellen Vorgaben für das neue Abrechnungsjahr produktiv zur Verfügung. Wir haben alle notwendigen Änderungen und Umstellungen für Sie vorgenommen, damit Sie gewohnt in die erste Abrechnung des neuen Jahres starten können. Diese sind unter anderem:
- Übernahme der Änderungen bei Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätzen, Minijob-Grenzen etc.
- Übernahme der neuen Programmablaufpläne für Lohnsteuer
- Anpassungen der notwendigen Änderungen bei EEL, in den DEÜV-Meldeverfahren, euBP (Update auf Version 3.5) und DLS
- Anpassungen in der Übersicht Pfändungen
- Baulohn: u.a. Information zum aktuellen Mindestlohn Dachdecker und Gerüstbau
- Weiteres zur neuen Funktion „Fahrzeugverwaltung“
Mit der neuen Version wird die Januar-Abrechnung für Sie freigeschaltet, sodass Sie ab dem 07.01.2026 mit der Abrechnung für Januar 2026 beginnen können.
Die genauen Update-Informationen lesen Sie hier.
Möchten Sie automatisch über die Veröffentlichung informiert werden? Registrieren Sie sich kostenfrei für unseren Benachrichtigungsdienst per E-Mail.
Monika Siebenlist, Produktmanagerin bei edlohn, wird Ihnen die wichtigsten Änderungen und Erweiterungen in einem Web-Seminar am 14.01.2026 um 10:00 Uhr vorstellen. Melden Sie sich an, um dabei zu sein!
An dieser Stelle möchten wir uns für ihr Vertrauen in unsere Lösungen bedanken. Wir wünschen einen guten Start 2026 und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen. Für das Jahr sind kleinere und größere Optimierungen und Funktionen vorgesehen, einschließlich der gezielten Nutzung von KI-Potenzialen, wo es fachlich überzeugt. In Kürze geben wir Ihnen hierzu einen Ausblick.
Zwischen-Update für den Jahreswechsel 2026
Zwischen-Update für den Jahreswechsel 2026
Vor den Feiertagen stellen wir Ihnen zum 18.12.2025 ein Zwischen-Update zur Verfügung. Dies umfasst neben Vorbereitungen für den Jahreswechsel auch folgende Themen:
- Umstellung der Version zum Starten von edlohn mit dem eWebStarter. Hier finden Sie weitere Informationen.
- Anpassungen im Baulohnbereich (Lohnausgleich Gerüstbau)
- Erweiterung der ELStAM-Monatsliste um die PKV-Beträge. Hier lesen Sie mehr dazu.
- Die Januar-Abrechnung wird mit dem ersten Update 2026 am 6. Januar für Sie freigeschaltet.
Hinweis: Für das Zwischen-Update stellen wir keine gesonderte Update-Beschreibung zur Verfügung. Die nächste Update-Beschreibung samt Web-Seminar erhalten Sie mit dem Januar-Update.
Im Namen des edlohn-Teams: Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen frohe Weihnachten – auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit im kommenden Jahr.
Wichtige Information zu aktuellen Wartezeiten bei ELSTER-Rückmeldung
Wichtige Information zu aktuellen Wartezeiten bei ELSTER-Rückmeldung
Aktuell erreichen uns vermehrt Rückfragen zu ausbleibenden ELSTER‑Rückmeldungen in edlohn – vielen Dank für Ihre Hinweise. Nach Rücksprache mit dem ELSTER‑Support hängen die ungewöhnlich langen Verzögerungen derzeit mit technischen Umstellungen bei ELSTER zusammen, nicht mit edlohn.
Was Sie jetzt tun können:
- ELSTER-Verfügbarkeit prüfen: https://www.elster.de/elsterweb/svs

- Bei Störung (Rot/Gelb): Vielen Dank für Ihre Geduld. Da die Ursache aktuell bei ELSTER liegt, empfehlen wir, in dieser Phase auf ein Ticket bei edlohn zu verzichten – so vermeiden Sie Doppelaufwand und wir danken Ihnen an dieser Stelle für eine Entlastung unserer Systemberatung.
- Bei Grün: Die Rückmeldungen sollten wieder wie gewohnt zügig eintreffen. Falls trotz grünem Status weiterhin Verzögerungen auftreten, melden Sie sich bitte mit Vorgangsdetails bei unserer Systemberatung.
ELStAM-Meldungen mit Daten zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeträgen
ELStAM-Meldungen mit Daten zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeträgen
In dem neuen Verfahren melden die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen die monatlichen Beiträge der Arbeitnehmer elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern, das daraus die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bildet.
Die Finanzverwaltung hat nun über die Aktivierung des Verfahrens informiert:
Zum 1. Dezember 2025 ist der erweiterte Datenaustausch KV/PV durch das BZSt aktiviert worden. Ab diesem Zeitpunkt ist daher mit der Übermittlung der zusätzlichen KV/PV-Werte im Rahmen von An- und Ummeldungen- und Monatslisten zu rechnen.
Über den Eingang einer Rückmeldung erhalten Sie – wie gewohnt – eine Systemnachricht. Die gemeldeten Werte werden in die Abrechnungsdaten des Arbeitnehmers importiert und können frühestens ab dem Abrechnungsmonat Januar 2026 eingesehen werden. Einzelheiten dazu können Sie unsere Update-Beschreibung vom 13.11.2025 entnehmen.
Die vollständige Umsetzung des neuen Verfahrens (z. B. Ausweis der neuen Werte in der Monatsliste, Anpassung von Systemnachrichten und Warnungen/Hinweisen) ist noch nicht abgeschlossen. Dies erfolgt spätestens für die Freischaltung der Januar-Abrechnung. Über weitere Details werden wir in der Update-Beschreibung Dezember 2025 oder Januar 2026 informieren.
Aktueller Hinweis:
Auszug aus dem BMF-Schreiben vom 03.06.2025:
Eine Datenübermittlung ist unabhängig vom aktuellen Status des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person (z. B. auch für Selbständige, Rentner) und unabhängig davon, ob aktuell ein Dienstverhältnis besteht, durchzuführen. Eine Datenübermittlung ist auch dann durchzuführen, wenn die Voraussetzungen des § 3 Nummer 62 EStG und des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 EStG nicht das gesamte Kalenderjahr über vorliegen.
Das bedeutet, dass die Rückmeldungen der Beträge unabhängig vom aktuellen Status des Versicherungsnehmers (im Entgeltabrechnungsprogramm: Arbeitnehmers) erfolgt. Zum Beispiel werden auch Beträge für eine private Zusatzversicherungen eines Arbeitnehmers geliefert, selbst wenn der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist.
In der Entgeltabrechnung sind die gemeldeten Werte nur dann relevant, wenn der Arbeitnehmer im aktuellen Beschäftigungsverhältnis tatsächlich privat kranken- und pflegeversichert ist (§ 39b EStG, BMF 14.08.2025).
Ihr Vertrauen zählt: NPS 60 und über 1.300 Stimmen beflügeln die nächsten Releases
Ihr Vertrauen zählt: NPS 60 und über 1.300 Stimmen beflügeln die nächsten Releases
Sie haben uns erneut ein starkes Signal gesendet: Die Beteiligung an unserer aktuellen NPS-Umfrage ist weiter gestiegen – über 1.300 von Ihnen haben abgestimmt. Das Ergebnis macht uns stolz und motiviert zugleich: Ein Net Promoter Score von 60 – weiterhin sehr hoch und stabil auf Vorjahresniveau. Für eine fristengetriebene Anwendung wie edlohn ist das ein besonderes Vertrauensvotum. Danke für Ihre Zeit, Ihre Offenheit und Ihre Bewertung!
Der NPS hilft uns, Produktqualität und Service aus Anwendersicht zu steuern – faktenbasiert und vergleichbar über die Zeit.
Was Sie uns gespiegelt haben (Auszüge, sinngemäß):
- „Rundum zufrieden – bitte genau so weitermachen.“
- „Konsequent weiterentwickeln.“
- „Mit dem Lohnprogramm sehr zufrieden, einige Wünsche bleiben.“
- „edlohn ist super und überzeugt im Alltag.“
- „Seit fast zehn Jahren im Einsatz – hohe Zufriedenheit.“
Vielen Dank für Ihre Worte! Auf für das weitere konstruktive Feedback in der Umfrage. An diesen größeren Themen arbeiten wir bereits mit Hochdruck:
- Performanceverbesserung: Für mehr „Flow“ in Ihrer täglichen Arbeit mit edlohn
- Hilfen: Ausbau und Optimierung der Online-Hilfe für passgenauere Antworten auf ihre Fragen.
- Einfache Bedienung: mit Blick auf unsere unterschiedlichen Anwendergruppen (vom Einsteiger bis zum Profi) legen wir bei zukünftigen Entwicklungen noch verstärkter den Fokus auf Usability
- KI/AI: dort integrieren, wo sie im täglichen Doing Sie wirklich entlastet.
- Schnittstellenoffenheit: leichteres Andocken von Vorsystemen, um die Datenanlieferung für jede Lohnabrechnung so digital wie möglich zu machen.
Über 80 Rückmeldungen mit konkreten Kundenwünschen sind eingegangen – oft mit mehreren Punkten pro Meldung. Wir sichten, clustern und priorisieren diese aktuell. Nicht alles können wir umsetzen, aber die ersten Themen fließen bereits in die Planung für das kommende Jahr. Transparenz bleibt uns wichtig. Über Fortschritte informieren wir wie gewohnt in den Update-Informationen und auf unserer Portal-Seite.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre klaren Impulse. Sie machen edlohn jeden Monat ein Stück besser – für eine noch effizientere Lohnabrechnung mit edlohn die Spaß macht!
Update mit Vorbereitungen zum Jahreswechsel 2025/2026 – Auslieferung 13.11.2025
Update mit Vorbereitungen zum Jahreswechsel 2025/2026 – Auslieferung 13.11.2025
Während wir für Sie die Weichen für 2026 in der Lohnabrechnung stellen, profitieren Sie unter anderem bereits von folgenden System-Updates:
- Erste Vorbereitungen für den Jahreswechsel 2025/2026
- Freischaltung des Abrechnungsmonats Dezember 2025
- Lohnsteuerjahresausgleich 2025
- UV-Jahresmeldung für Systemwechsler
- Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2025: optional Januar/Februar
- Neuer A1-Antrag gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Erwerbstätige
- Änderungen im Bereich Baulohn
- Anpassungen bezüglich Wegfall des RAMEL-Datensatzes und Anpassung URMEL
- Umbenennung der Dialoge für Dachdecker wegen Anpassung ab 2026
Die genauen Update-Informationen lesen Sie hier.
Wichtig: Aufgrund einer technischen Umstellung bei ELSTER kommt es bei der Einspielung der Rückmeldungen von heute an bis zum Release am kommenden Donnerstag zu Verzögerungen bei der Verarbeitung.
Hinweis für alle Anwender, die edlohn mit dem eurodata Webstarter öffnen: Der eWebStarter erhält in Kürze eine neue Version. Nach dem Update erhalten Sie in der Anwendung einen Hinweis um einmalig das entsprechende Update zu installieren. Führen Sie das Update zeitnah durch, so bleiben Sie ohne Java-Pflege voll arbeitsfähig. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wir möchten außerdem auf unser Web-Seminar zur neuen Version hinweisen. Monika Siebenlist stellt am 18.11.2025 um 10.00 Uhr die neuen Funktionen in edlohn vor.
Hier geht´s zur Anmeldung
Folgende Jahreswechsel-Themen bereiten wir noch für Sie vor:
- Elektronischer Datenaustausch bei Privatversicherten über Elster
- Lohnsteueranmeldung 2026
- Lohnsteuerbescheinigung 2026
- Lohnausgleich Gerüstbau
- Hintergrund-Update der nötigen Datensatzbeschreibungen für elektronische Verfahren
Das ist der Fahrplan für den Jahreswechsel 2026:
- edlohn-Update 18.12.2025
- Weitere notwendige Aktualisierungen für den Jahreswechsel
- edlohn-Update 06.01.2026
- Freischaltung der Monatsabrechnung Januar 2026
- Freischaltung der Fahrzeugverwaltung für alle Anwender (Eine Anleitung finden Sie bereits hier.)
- Elektronische Unbedenklichkeitserklärung (Start in den Pilotbetrieb)
Neue eWebStarter-Version für edlohn: rechtzeitig umstellen, weiter sicher abrechnen
Neue eWebStarter-Version für edlohn: rechtzeitig umstellen, weiter sicher abrechnen
Am 22.12. wird die bisherige Version des Webstarters abgeschaltet. Bitte aktualisieren Sie bis dahin (anhand der folgend beschriebenen Schritte) auf die neue Version!
Wenn Sie edlohn mit dem WebStarter starten, benötigen Sie keine lokale Java-Installation und keine manuellen Updates – der eWebStarter liefert automatisch die jeweils passende Java-Version. Der eWebStarter erhält in Kürze eine neue Version. Wenn Sie edlohn bereits darüber starten, installieren Sie bitte zeitnah das Update – so bleiben Sie ohne Java-Pflege voll arbeitsfähig.
Was passiert?
- Beim Start von edlohn erscheint in den nächsten Tagen ein Hinweis zur Aktualisierung – inklusive direktem Download-Link zur Installationsdatei der neuen Version.
- Es wird eine Übergangsfrist geben bis Ende November. Den genauen Stichtag für die Umstellung kommunizieren wir rechtzeitig an dieser Stelle.
- Erhalten Sie keinen Hinweis in edlohn, nutzen Sie entweder bereits die aktuelle Version oder starten edlohn noch via Java Web Start. Dann besteht vorerst kein Handlungsbedarf.
Warum lohnt sich der eWebStarter?
- Betrieb ohne lokale Java-Pflege: weniger IT-Aufwand, weniger Risiko
- Immer die korrekte, geprüfte Java-Version: stabil, sicher, kompatibel
So gehen Sie vor
- Hinweis im Programm beachten und Installationsdatei laden.
- edlohn schließen, Setup starten, Installation abschließen (ggf. Adminrechte).
- edlohn neu öffnen und kurz prüfen, ob der Start reibungslos läuft und der Hinweis nicht weiter angezeigt wird.
Wichtig: Zukünftig starten Sie danach edlohn über die neue Startdatei der Anwendung – hier.
Praktische Hinweise
- Planen Sie die Installation außerhalb dringender Abrechnungstermine; ggf. sind Adminrechte erforderlich.
- Details zur Umstellung und den Release-Hinweisen finden Sie im Lohnportal auf der Seite zum Starten der Anwendung.
Bitte führen Sie das Update zeitnah durch, damit Sie am Umstellungstermin ohne Unterbrechung weiterarbeiten können. Öffnen Sie edlohn wie gewohnt, achten Sie auf den Hinweis – und bleiben Sie fristsicher startklar.
Sie haben Fragen? Unsere Technik-Hotline steht Ihnen unter 0681 8808-444 zur Verfügung.
Tipp der Woche | Systemnachrichten auf anderem Bildschirm öffnen
Tipp der Woche | Systemnachrichten auf anderem Bildschirm öffnen
Es besteht die Möglichkeit, die Systemnachrichten in ein eigenes Fenster auszulagern und auf den zweiten Bildschirm zu ziehen. Klicken Sie dazu auf das Symbol Öffnen unter Nachrichten:

So können Sie die Systemnachrichten auf einem Bildschirm ansehen und auf dem anderen Monitor die erforderlichen Arbeiten im System vornehmen.
Das Nachrichten-Fenster ist mandantenspezifisch und wird automatisch geschlossen, wenn der Mandant geschlossen wird.
Wichtig: Unterbrechungen bei Antworten im DaBPV-Verfahren durch ZfA Wartungen
Wichtig: Unterbrechungen bei Antworten im DaBPV-Verfahren durch ZfA Wartungen
Die ITSG hat uns im Namen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) über folgende Unterbrechungen im Abrufverfahren Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) informiert:
Erster Unterbrechnungszeitraum: 31.10.2025 ab 15:00 Uhr bis voraussichtlich 03.11.2025 ca. 18:00 Uhr
Grund ist ein geplantes Jahresrelease eines anderen abhängigen Verfahrens auf Seiten der ZfA.
Zweiter Unterbrechungszeitraum: 24.11.2025 bis 01.12.2025
Grund ist ein angekündigtes Release auf Seiten der ZfA.
In den beiden Zeiträumen wird die Lieferung von Antworten unterbrochen und anschließend wieder aufgenommen. Es können weiterhin Daten angeliefert werden, die nach der Downtime chronologisch abgearbeitet werden. edlohn wird das Bereitstellen von Anfragen sowie das Verarbeiten von Antworten wie gewohnt durchführen und zur Verfügung gestellte Antworten nach den Unterbrechungszeiträumen umgehend verarbeiten.
