Neben internen technischen Vorbereiten zum Jahreswechsel, haben wir noch einige Ihrer Kundenwünsche als „kleines Weihnachtspräsent“ für Sie umgesetzt, Außerdem wurden noch wichtige Anpassungen im Baulohnbereich vorgenommen.
Eine ausführliche Beschreibung mit allen Informationen zu diesem Zwischen-Update finden Sie am Tag der Auslieferung hier.
Die Freischaltung der Januar-Abrechnung erfolgt mit dem endgültigen Jahreswechsel-Update am 07.01.2025. Somit können Sie ab dem 08.01.2025 mit den Abrechnungen für 2025 beginnen.
Monika Siebenlist stellt im Web-Seminar am 09.01.2025 um 10.00 Uhr die neuen Funktionen in edlohn vor.
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Das edlohn – Team wünscht Ihnen und Ihren Familien ein gemütliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2025!
In der edlohn-Entwicklung laufen die Vorbereitungen zum Jahreswechsel 2024/2025 bereits auf Hochtouren.
Dennoch konnten nachfolgende System-Erweiterungen für Sie umgesetzt werden:
Eine ausführliche Beschreibung zur neuen edlohn-Version finden Sie in unserer Update-Info.
Hinweis: Mit diesem Update wird der Abrechnungsmonat Dezember 2024 freigeschaltet.
Wir möchten außerdem auf unser Web-Seminar zur neuen Version hinweisen. Vanessa Trenz stellt am 18.11.2024 um 10.00 Uhr die neuen Funktionen in edlohn vor.
Sie möchten auch bei weiteren neuen Features im kommenden Jahr direkt mit dabei sein? Einige davon starten wir in bewährter Weise zunächst im Pilotbetrieb. Wenn Sie gerne am Pilotbetrieb teilnehmen möchten, lassen Sie sich hier vormerken.
Bei edlohn stehen Sie als Nutzer im Mittelpunkt! In Vorbereitung auf die Feature-Planung für 2025 richten wir unser Augenmerk besonders auf Ihr Feedback und Ihre Bedürfnisse.
Ihre Expertise ist mitentscheidend, um edlohn weiter auf Erfolgskurs zu halten und kontinuierlich zu verbessern. Daher möchten wir wissen: Wie zufrieden sind Sie mit edlohn? Wo gibt es noch Optimierungspotenzial? Um diese Fragen zu beantworten, starten wir ab 24. Oktober unsere neueste Net Promoter Score (NPS)-Umfrage.
Beim Öffnen von edlohn werden wir Sie wieder eine Woche lang fragen: „Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie edlohn im Freundeskreis oder Kollegium weiterempfehlen würden?“
Wir bitten Sie, an dieser kurzen Umfrage teilzunehmen und uns Ihre wertvolle Einschätzung mitzuteilen. Wenn Sie zu den Promotoren gehören (9 oder 10 Punkte) und edlohn aktiv weiterempfehlen oder im Großen und Ganzen zufrieden sind (7 oder 8 Punkte), freuen wir uns sehr. Sollten Sie jedoch noch nicht überzeugt sein (1 bis 6 Punkte), laden wir Sie ein, das Freitextfeld für eine Begründung zu nutzen.
Das Freitextfeld bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, uns Ihre Verbesserungsvorschläge mitzuteilen. Ihre Anmerkungen werden nach der Umfrage sorgfältig ausgewertet und fließen direkt in die nächsten Entwicklungsschritte von edlohn ein.
Die Beantwortung der Umfrage nimmt nur wenige Minuten Ihrer Zeit in Anspruch. Wir bedanken uns schon jetzt herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen in edlohn!
Tipp: Sie wollen bei den nächsten Features direkt im ersten Pilotbetrieb dabei sein? Tragen Sie sich hier ein!
Dank dieser Neuerung müssen Sie die relevanten Werte nicht mehr manuell erfassen. Stattdessen werden sie bequem und schnell per Mausklick übernommen. Das spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch das Risiko von Erfassungsfehlern und macht Ihren Arbeitsprozess noch effizienter.
Hinweis: Für dieses Pilot-Projekt ist keine Freischaltung der Beraternummer erforderlich, Sie können die Funktion direkt nutzen.
Natürlich bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie die Importfunktion in der Pilotphase nutzen möchten. Wir freuen uns auf jeden Fall über Ihre Rückmeldungen und Anregungen!
Detaillierte Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.
Auch während der Sommerzeit haben wir weiter daran gearbeitet, dass Sie Ihre tägliche Arbeit stets effizienter und komfortabler mit edlohn erledigen können.
Hier ein kurzer Ausblick auf die neue Version, die wir am Donnerstag den 12.09.2024 ausgeliefert haben:
• Erweiterung des Pilotbetriebes „Multi-User-Modus“ um die Bearbeitung der Pfändungsverwaltung
• Start des Pilotbetriebes „Qualifizierungsgeld“
• Schnittstelle edtime und edlohn:
– Neuer Import von steuerpflichtigen Zuschlägen
– Nachträgliche Verknüpfung bereits in edlohn angelegter Arbeitnehmer
– Verbesserung bei der Zuordnung von den in edtime erstellten Sofortmeldungen
• Export der Jahresurlaubsübersicht im CSV/Excel – Format
Lesen Sie in der ausführliche Update-Info alle Details zur neuen Version edlohn 14.1.0
Hinweis:
Wir möchten auf unser Web-Seminar zur neuen Version hinweisen. Monika Siebenlist stellt am 16.09.2024 um 14.00 Uhr die neuen Funktionen in edlohn vor.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bisherige Unterscheidungen zwischen dem Rechtskreis Ost (neue Bundesländer einschließlich Ost-Berlin) und dem Rechtskreis West (alte Bundesländer einschließlich West-Berlin) fallen weg.
Dieser Schritt wurde durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung – kurz Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz (RüAbschlG) beschlossen, das eine zunehmende Angleichung der Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen zwischen Ost und West vorsieht.
Die unterschiedlichen Rechtskreise entstanden nach der Wiedervereinigung Deutschlands, um den historisch bedingten Differenzen in der Sozialversicherung Rechnung zu tragen. Mit der Annäherung der Werte seit 2018 hatte man bereits begonnen, diese Ungleichheiten zu reduzieren.
Mit dem neuen Jahr 2025 ist die Hochwertung der Verdienste in den neuen Bundesländern abgeschlossen, was eine vollständige Angleichung der Verhältnisse bis Ende 2024 bedeutet.
In der Lohnabrechnung bedeutet dies, dass ab den Meldezeiträumen 2025 kein Rechtskreiskennzeichen mehr in den SV-Meldungen anzugeben ist.
In der Jahresmeldung 2024 muss jedoch noch das Kennzeichen für den Rechtskreis angegeben werden.
Wichtig zu beachten ist, dass die Beitragsnachweise auch nach dem 31. Dezember 2024 noch getrennt nach Rechtskreisen abzugeben sind. Hier ändert sich erstmal nichts.
Seit der Freischaltung des Features „Automatisiertes Abrechnen“ im März 2024 hat sich die Anzahl der abgerechneten Mandanten bereits mehr als verdreifacht. Eine Zahl, die uns zeigt, dass wir mit dieser Funktion ins Schwarze getroffen haben. Haben Sie bereits Mandanten, die Sie automatisiert abrechnen?
Insbesondere Klein- und Kleinstmandate sind zum ersten Herantasten ideal. Es zeigt sich allerdings auch, dass erste Mandanten mit Zeitlohnempfängern bereits automatisiert abgerechnet werden. So können sowohl Stammdatenänderungen als auch geleistete Stunden bei den Arbeitnehmern in Ruhe und im Vorfeld bereits unmittelbar nach Mitteilung vom Mandanten hinterlegt werden. Das Abrechnen an sich erfolgt dann zum gewünschten Zeitpunkt. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.
Um die Erfolgsgeschichte der Funktion weiter fortzuschreiben, geben Sie uns gerne Ihr Feedback. Nutzen Sie bereits das automatisierte Abrechnen bei einigen Mandanten? Was wären die Voraussetzungen, die Funktion für weitere, größere Mandanten zu aktivieren?
Wir freuen uns, wenn Sie sich 5 Minuten Zeit nehmen und uns von Ihren Erfahrungen berichten:
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Wir arbeiten bereits an weiteren Ideen, Sie in Ihrem Alltagsgeschäft zu entlasten.
Neben den Vorbereitungen auf die diesjährige Qualitätsprüfung und der Einhaltung aller regulatorischen Vorgaben arbeiten wir stetig daran, unser System für Sie zu verbessern.
So haben wir an der neuen SEPA-Zahlungsverkehr Version 3.7 gearbeitet, die seit März 2024 zur Verfügung steht. Diese wird Ende 2025 die aktuelle Version 3.2 ablösen.
Sie können die neue Version 3.7 ab dem kommenden Update im Pilotbetrieb bereits verwenden. Bei Interesse wenden Sie sich an unseren Kundensupport.
Ebenfalls im Pilotbetrieb befindet sich der so genannte Multi-User Zugriff.
Dieser ist besonders für die Abrechnung großer Mandanten geeignet. Im Multi-User-Modus ist es möglich, mit mehreren Anwendern gleichzeitig an einem Mandanten zu arbeiten und zu speichern. Durch Kundenfeedback aus dem Pilotbetrieb arbeiten wir daran, den Multi-User-Modus immer weiter auf die Kundenbedürfnisse zurecht zuschneiden.
Mit diesem Update haben wir nun auch die Bereitstellung der Beitragsschätzung im Multi-User-Modus ermöglicht. Möchten auch Sie uns Ihr Feedback geben, dann melden Sie sich bei Interesse bei unserem Kundensupport für den Pilotbetrieb an. Wir freuen uns über zahlreiches Feedback.
Weitere Themen der edlohn-Version 14.0.0 sind:
• Systemseitige Abfrage der SV-Nummer bei Neueintritt
• Neue Standard-Lohnart zur Abgeltung von Arbeitszeitguthaben.
• Erweiterung der Exportmöglichkeit für AG mit TVöD-Abrechnungen
• Warnung bei fehlendem AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
• Leistung beim Automatisierten Abrechnen
• Keine Leistung bei ruhender Pfändung (optional)
• …und vieles mehr.
Lesen Sie alles zur neuen Version in unserer Update-Info.
Hinweis:
Wir möchten auf unser WEB-Seminar zur neuen Version hinweisen. Monika Siebenlist stellt am 15.07.2024 um 10.00 Uhr die neuen Funktionen in edlohn vor.
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Im Juni 2024 haben die ITSG-Prüfer edlohn mit verschiedensten Beispielabrechnungen erneut unter die Lupe genommen.
Schwerpunkte in diesem Jahr waren dabei:
• Neue Datensatzversion im Rahmen der euBP
• Neues Meldeverfahren zur Elternzeit (DSFZ Meldegründe 17 + 37)
• Anpassungen im Zahlstellenverfahren
Im Qualitätsmanagementsystem der ITSG werden die aus den Abrechnungen entstandenen DEÜV-Meldungen auf Abweichungen zum DEÜV-Pflichtenheft geprüft und gesammelt. Erneut wurde uns eine extrem niedrige Anzahl an Abweichungen im Verhältnis zu unseren Abrechnungszahlen bescheinigt.
edlohn ist somit auch im Wachstum ein verlässlicher Partner für Ihre Lohnabrechnung. Mit den aktuellen Abrechnungszahlen je Monat sind wir in der Gruppe der 5 größten Lohnabrechner unterwegs. Ein Ergebnis, das wir gemeinsam mit Ihnen erreicht haben und auf das wir stolz sind.
Die Qualitätskontrolle 2024 wurde mit der Erteilung des neuen Zertifaktes erfolgreich abgeschlossen.
Ab dem 01.07.2024 gelten folgende monatliche Freigrenzen:
Die ab 01.07.2024 gültigen Pfändungsfreibeträge sind ab 13.06.2024 in edlohn berücksichtigt. Dies bedeutet, dass für Abrechnungsmonate ab Juli 2024 mit den neuen Grenzen gerechnet wird. Für Vormonate finden die bis 30.06.2024 gültigen Freigrenzen Anwendung. Die Auslieferung erfolgte am 12.06.2024.
Bundesgesetzblatt: Berichtigung der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024