Neben den Vorbereitungen auf die diesjährige Qualitätsprüfung und der Einhaltung aller regulatorischen Vorgaben arbeiten wir stetig daran, unser System für Sie zu verbessern.
So haben wir an der neuen SEPA-Zahlungsverkehr Version 3.7 gearbeitet, die seit März 2024 zur Verfügung steht. Diese wird Ende 2025 die aktuelle Version 3.2 ablösen.
Sie können die neue Version 3.7 ab dem kommenden Update im Pilotbetrieb bereits verwenden. Bei Interesse wenden Sie sich an unseren Kundensupport.
Ebenfalls im Pilotbetrieb befindet sich der so genannte Multi-User Zugriff.
Dieser ist besonders für die Abrechnung großer Mandanten geeignet. Im Multi-User-Modus ist es möglich, mit mehreren Anwendern gleichzeitig an einem Mandanten zu arbeiten und zu speichern. Durch Kundenfeedback aus dem Pilotbetrieb arbeiten wir daran, den Multi-User-Modus immer weiter auf die Kundenbedürfnisse zurecht zuschneiden.
Mit diesem Update haben wir nun auch die Bereitstellung der Beitragsschätzung im Multi-User-Modus ermöglicht. Möchten auch Sie uns Ihr Feedback geben, dann melden Sie sich bei Interesse bei unserem Kundensupport für den Pilotbetrieb an. Wir freuen uns über zahlreiches Feedback.
Weitere Themen der edlohn-Version 14.0.0 sind:
• Systemseitige Abfrage der SV-Nummer bei Neueintritt
• Neue Standard-Lohnart zur Abgeltung von Arbeitszeitguthaben.
• Erweiterung der Exportmöglichkeit für AG mit TVöD-Abrechnungen
• Warnung bei fehlendem AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
• Leistung beim Automatisierten Abrechnen
• Keine Leistung bei ruhender Pfändung (optional)
• …und vieles mehr.
Lesen Sie alles zur neuen Version in unserer Update-Info.
Hinweis:
Wir möchten auf unser WEB-Seminar zur neuen Version hinweisen. Monika Siebenlist stellt am 15.07.2024 um 10.00 Uhr die neuen Funktionen in edlohn vor.
Hier geht´s zur Anmeldung
Im Juni 2024 haben die ITSG-Prüfer edlohn mit verschiedensten Beispielabrechnungen erneut unter die Lupe genommen.
Schwerpunkte in diesem Jahr waren dabei:
• Neue Datensatzversion im Rahmen der euBP
• Neues Meldeverfahren zur Elternzeit (DSFZ Meldegründe 17 + 37)
• Anpassungen im Zahlstellenverfahren
Im Qualitätsmanagementsystem der ITSG werden die aus den Abrechnungen entstandenen DEÜV-Meldungen auf Abweichungen zum DEÜV-Pflichtenheft geprüft und gesammelt. Erneut wurde uns eine extrem niedrige Anzahl an Abweichungen im Verhältnis zu unseren Abrechnungszahlen bescheinigt.
edlohn ist somit auch im Wachstum ein verlässlicher Partner für Ihre Lohnabrechnung. Mit den aktuellen Abrechnungszahlen je Monat sind wir in der Gruppe der 5 größten Lohnabrechner unterwegs. Ein Ergebnis, das wir gemeinsam mit Ihnen erreicht haben und auf das wir stolz sind.
Die Qualitätskontrolle 2024 wurde mit der Erteilung des neuen Zertifaktes erfolgreich abgeschlossen.
Ab dem 01.07.2024 gelten folgende monatliche Freigrenzen:
Die ab 01.07.2024 gültigen Pfändungsfreibeträge sind ab 13.06.2024 in edlohn berücksichtigt. Dies bedeutet, dass für Abrechnungsmonate ab Juli 2024 mit den neuen Grenzen gerechnet wird. Für Vormonate finden die bis 30.06.2024 gültigen Freigrenzen Anwendung. Die Auslieferung erfolgte am 12.06.2024.
Bundesgesetzblatt: Berichtigung der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024
Wie bereits am 16.04.2024 über das Portal informiert, wurden die von der Betriebsnummernstelle der Agentur für Arbeit geforderten Initialmeldungen (Grund 09) systemseitig mit der nächsten anstehenden Abrechnung erstellt und versendet.
Bis zum heutigen Tag wurden bereits ca. 48.000 Initialmeldungen an die BA übermittelt.
Die neue edlohn-Version enthält weiterhin wieder einige Verbesserungen und Erweiterungen, die uns aus dem Kundenbereich erreicht haben, wie z.B.
Dies und vieles mehr können Sie in der Update-Info nachlesen.
Hinweis:
Wir möchten auf unser WEB-Seminar zur neuen Version hinweisen. Monika Siebenlist stellt am 21.05.2024 um 10.00 Uhr die neuen Funktionen in edlohn vor.
Hier geht´s zur Anmeldung.
Während der Wartungsarbeiten können am Sonntag, dem 21.04.2024 in der Zeit zwischen 13:00 und 14:00 Uhr kurzzeitige Unterbrechungen bei der Verbindung zum Archiv auftreten.
Gegebenenfalls kann es in diesem Zeitraum beim Abrechnen zu Schwierigkeiten beim Archivieren kommen.
Wir bitten um ihr Verständnis.
Ihr eurodata Team
Wie bereits in der Update-Info vom 14.03.2024 angekündigt wurde, muss für jeden aktiven Mandanten bis Ende Mai 2024 eine sogenannte Initialmeldung zur Betriebsdatenpflege an die Bundesagentur für Arbeit erstattet werden.
Diese Initialmeldung ist eine einmalige Bestandsmeldung zur Übermittlung der Unternehmensnummer. Anlässlich der Einrichtung des Unternehmensbasisdatenregisters müssen Arbeitgeber diese Bestandsmeldung einmalig abgeben, da das Unternehmensbasisdatenregister eine Zuordnung von Betriebsnummern zu den zutreffenden Unternehmensnummern erfordert.
Die Umsetzung ist nun erfolgt, so dass die Initialmeldung bei der nächsten Abrechnung systemseitig erstellt und versendet wird.
Das Meldeverfahren zur elektronischen Datenübermittlung an die Malerkasse ist einer der großen Meilensteine in edlohn für das Frühjahr 2024. Hier liegt die edlohn Entwicklungsmannschaft zusammen mit dem Produktmanagement sehr gut im Zeitplan.
Aktualisierte Beschreibung zur Malerkasse (Elektr. Meldeverfahren ab Seite 33)
Wie bereits in der Versionsbeschreibung zum Update am 14.03.2024 unter Punkt 2 erläutert, gibt es seitens des Bundesfinanzministeriums einen neuen Programmablaufplan, der spätestens zum 01.04. anzuwenden ist und rückwirkend ab Januar 2024 gültig ist.
Mit diesem neuen Programmablaufplan werden bei der Ermittlung der Vorsorgepauschale die Beitragsabschläge ab dem zweiten Kind in der Pflegeversicherung berücksichtigt. Dadurch reduziert sich die anrechenbare Vorsorgepauschale. Die auf den Arbeitslohn anfallende Steuer kann daher ggf. höher ausfallen als bisher.
Da sich in dem geänderten Programmablaufplan lediglich die Entgeltabrechnungen von Arbeitnehmern mit einer Kinderanzahl von mindestens zwei Kindern ändern würden, setzt edlohn nicht systemseitig alle Arbeitnehmer auf Korrektur.
Bitte prüfen Sie daher, ob und welche Arbeitnehmer Sie korrigieren möchten und stoßen die Korrektur ab Januar 2024 (oder einem späteren Eintrittsmonat) an.
Um Ihnen bei der Entscheidungsfindung (Korrektur oder keine Korrektur) unterstützend zur Seite zu stehen, erhalten Sie in Laufe der nächsten Woche (KW13) beim Öffnen Ihrer Mandanten eine News4Users, die Ihnen eine Liste aller betroffenen Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Kindern anzeigt.
Ausschlaggebend sind alle Arbeitnehmer, bei denen in den Abrechnungsdaten unter Allgemeine Merkmale > Kinder oder unter SV-Merkmale > PV-Anzahl abschlagberechtigte Kinder (manuell) zwei oder mehr Kinder erfasst wurden.
Weiteres Kriterium ist, dass der Arbeitnehmer nicht bereits ausgeschieden ist, denn eine Verpflichtung zur Neuberechnung besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keinen Arbeitslohn mehr bezieht oder die Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt oder ausgeschrieben wurde (§ 41c Abs. 3 EStG).
Zum 1.1.2023 hat in der Unfallversicherung die eindeutige Unternehmensnummer die Mitgliedsnummer bei den Berufsgenossenschaften abgelöst.
Zur einheitlichen Unternehmensnummer der Unfallversicherung
Seit Januar 2024 ist die Unternehmensnummer auch eine Plichtangabe bei der Beantragung einer Betriebsnummer (BBNR) beim Betriebsnummern-Service.
Im Rahmen des Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) wird die Unternehmensnummer ebenfalls zu einem Pflichtfeld. Zum Start des Verfahrens im Rahmen des DSBD ist bis Ende Mai 2024 von allen aktiven Beschäftigungsbetrieben – unabhängig davon, ob Beschäftigte gemeldet werden oder nicht – eine sog. Initialmeldung mit Angabe der Unternehmensnummer abzugeben.
eurodata setzt aktuell die automatische Erstellung der notwendigen Initialmeldung in edlohn mit Hochdruck um. Die Auslieferung der Software kann voraussichtlich mit einer Kurzwartung im April erfolgen. Danach wird die Initialmeldung mit der nächsten Monatsabrechnung vollautomatisch erzeugt und an die Bundesagentur für Arbeit via DSBD übermittelt.
Mit der Erzeugung der Initialmeldung entsteht automatisch eine Leistung „Betriebsdaten-Meldung“ (ETL-Leistungsnummer 260/9). Diese können Sie nutzen, um die Übermittlung Ihrem Mandanten in Rechnung zu stellen.
Nach dem positiv verlaufenen Pilotbetrieb, werden wir mit dem kommenden Update am 14.03.2024 die neue Funktionalität „Automatisiertes Abrechnen“ allen Kunden zur Verfügung stellen können.
Beachten Sie bitte hierzu auch unseren Artikel vom 12.01.2024.
Neben vielen weiteren nützlichen Funktionalitäten wurde auch der im Februar 2024 veröffentlichte aktualisierte Programmablaufplan in edlohn eingefügt.
In dem im November 2023 veröffentlichten Programmablaufplan waren bereits die Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Erhöhung des Kinderfreibetrags berücksichtigt.
Aber damals wurde bereits angekündigt, dass es im Frühjahr 2024 noch eine weitere Anpassung des Programmablaufs bezüglich der abschlagsberechtigten Kinder und des durchschnittlichen Zusatzbeitrages geben wird.
Weitere ausführliche Informationen zu der Anpassung der Lohnsteuerberechnung, sowie zu allen weiteren Details der neuen Version finden Sie in unserer Update-Info.
Hinweis:
Wir möchten auf unser WEB-Seminar zur neuen Version hinweisen. Monika Siebenlist stellt am 19.03.2024
um 10.00 Uhr die neuen Funktionen in edlohn vor.
Hier geht´s zur Anmeldung.