Dieser FAQ-Katalog fasst die häufigsten Fragen aus dem Web-Seminar vom 30.07.2025 zum elektronischen Abrufverfahren nach § 55 Abs. 3 SGB XI (DaBPV) sowie zum PUEG-Verfahren zusammen. Er richtet sich an Lohnabrechner und Anwender der Software edlohn und gibt praxisorientierte Antworten zur Umsetzung des Verfahrens.
Die vergangenen Tage haben in der edlohn Systemberatung gezeigt, dass in der Praxis doch immer wieder ähnliche Fragestellungen auftauchen. Deshalb aktualisieren wir regelmäßig unseren Fragen- und Antworten-Katalog.
GKV-InfoShop 2025: Wir waren vor Ort – für Ihre rechtssichere Abrechnung
GKV-InfoShop 2025: Wir waren vor Ort – für Ihre rechtssichere Abrechnung
Unser Team aus Produktmanagement und Entwicklung war am 24.–25. September 2025 beim GKV-InfoShop vor Ort. Der Austausch ist für uns eine der wichtigsten Quellen, um rechtliche und technische Neuerungen frühzeitig aufzunehmen und zügig für den Jahreswechsel und das kommende Jahr einzuordnen. Renommierte Fachleute der ITSG, der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung und der Bundesministerien vermitteln Neuerungen und Gesetzesvorhaben praxisnah und beantworten Fragen direkt. Der direkte Dialog mit anderen Teilnehmenden macht die Veranstaltung besonders wertvoll. Davon profitieren wir als Softwareentwickler ebenso wie Sie als Anwender: verlässliche Informationen aus erster Hand und frühzeitige Orientierung für die Lohnabrechnung.
Die Themen im Überblick:
- Aktuelle Gesetzesvorhaben im Melde- und Beitragsrecht
- Ausblick zum Melde- und Beitragsrecht
- Elektronische Entgeltersatzleistungen (EEL) Version 13
- Dialogverfahren Betriebsdatenpflege (DSBD)
- Quantensichere Verschlüsselung
- Neuregelungen zu den Meldestellen
- Aktuelle Themen des elektronischen Datenaustauschs
- Ergänzend aus dem Austausch: DSBD, PUEG-Verfahren, Unbedenklichkeitsbescheinigung, weitere A1-Anträge
Wir halten Sie auf dem Laufenden und bringen die Neuerungen schrittweise in Ihre Anwendung. So bleiben Sie auch unter Zeitdruck rechtskonform – und gewinnen Zeit für das Wesentliche: eine effiziente, fehlerfreie Entgeltabrechnung.
Klarstellung bezüglich einer durchzuführenden Korrektur im DaBPV
Klarstellung bezüglich einer durchzuführenden Korrektur im DaBPV
Bei Abweichungen aus einer Abo-Anmeldung zum 01.07.2025 (Bestandsfälle) zu Gunsten des Arbeitnehmers ist eine Historienabfrage für den vorangegangenen Beschäftigungszeitraum (längstens bis Juli 2023) durchzuführen.
Die Vorgabe der Sozialversicherungsträger, dass eine Korrektur durchzuführen ist, ergibt sich aus den Grundsätzlichen Hinweisen zur Differenzierung der Beitragssätze vom 31.03.2025 (Punkt 5.6.4, 5. Absatz).
Bezüglich der Korrektur unter steuerlichen Aspekten (Lohnsteuerberechnung; Lohnsteuerbescheinigungen) ist beim Finanzamt eine Anrufungsauskunft anhängig. Die aufgeworfene Problematik bedarf einer bundesweiten Abstimmung auf Ebene der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder, teilt uns das zuständige Finanzamt mit.
Solange noch nicht korrigiert wurde und ein Zuwarten zumutbar ist, empfiehlt es sich mit der Korrektur – bis zur abschließenden Klärung – zu warten. Sobald die Antwort seitens des Bundesfinanzministerium vorliegt, informieren wir über das Vorgehen.
Die FAQs haben wir dementsprechend aktualisiert.
NPS-Umfrage in edlohn: Ihre Bewertung zählt – vom 1. bis 15. Oktober
NPS-Umfrage in edlohn: Ihre Bewertung zählt – vom 1. bis 15. Oktober
Vom 1. bis 15. Oktober bitten wir Sie wieder um Ihr Feedback zu edlohn, direkt beim Start der Anwendung. Einmal im Jahr erfragen wir Ihre Zufriedenheit: der Net Promoter Score (NPS) gibt uns dafür eine klare Messgröße.
Wie geht das?
- Ab dem 1. Oktober sehen Sie bei jedem Start von edlohn die NPS-Abfrage.
- Mit einem Klick eine Empfehlungsnote von 0 bis 10 vergeben.
- Optional können Sie im Textfeld erläutern, was gut läuft oder wo wir nachschärfen sollen. Schon zwei Sätze zu Workflows, Performance, einzelnen Funktionen oder Usability sind enorm wertvoll.
- Nach der Bewertung wird die Umfrage nicht mehr angezeigt. (Wenn Sie nicht teilnehmen möchten, können Sie die Umfrage auch dauerhaft ausblenden.)
Warum ist Ihre Teilnahme wichtig?
Als Lohnabrechner arbeiten Sie täglich und unter hoher Verantwortung mit edlohn. Dadurch sind Sie der Profi in edlohn! Genau dieses Praxiswissen brauchen wir, um edlohn noch funktionsstärker, schneller und passgenauer für Ihren Abrechnungsalltag weiterzuentwickeln. Der Net Promoter Score (NPS) hilft uns, Qualität messbar zu machen und Prioritäten richtig zu setzen.
Unsere Bitte: Wenn Sie mit edlohn zufrieden sind, freuen wir uns über eine 9 oder 10. Das zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Kurs sind. Und falls etwas hakt: Sagen Sie uns bitte konkret, wo – wir möchten es besser machen.
Vielen Dank, dass Sie edlohn mit Ihrer Bewertung weiterbringen. Ihre Expertise macht den Unterschied.
Neuer SEPA-Standard 3.7
Neuer SEPA-Standard 3.7
Um rechtzeitig gerüstet zu sein, haben wir mit dem letzten Update (18.09.2025) den edlohn-SEPA-Standard auf SEPA 3.7 umgestellt.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Bank-Software immer mit der aktuellen Version starten. Ansonsten kann es beim Einlesen der Zahlungsdateien zu Problemen kommen.
Sollten Sie Ihre Zahlungsdatei, aus welchen Gründen auch immer, noch im bisherigen SEPA-Format 3.2 benötigen, so haben Sie in den Abrechnungsdaten des Arbeitgebers die Möglichkeit, die SEPA-Version 3.7 abzuwählen.
Bei Einstellung Nein wird die SEPA-Zahlungsdatei im bisherigen Format SEPA 3.2 erstellt.
Neues in edlohn im September
Neues in edlohn im September
Das nächste Update von edlohn steht in den Startlöchern. Ab dem 18. September stehen Ihnen neue Funktionen und natürlich die aktuellen regulatorischen Anpassungen zur Verfügung. Ein Überblick über die wichtigsten Neuheiten:
- Jetzt verfügbar: Neuer A1 Antrag für Grenzgänger zum 01.01.2025
- Weitere Ergänzung im Multi-User-Modus: Arbeitnehmer-Nachrichten als gelesen markieren
- Start des Pilotbetriebs der neuen Fahrzeugverwaltung:
Melden Sie sich noch hier als Pilotnutzer an. Wir informieren alle Pilotnutzer in den kommenden Tagen per E-Mail über das weitere Vorgehen. - Fehlzeiten: Mutterschutzfristen erweitern (Berücksichtigung der gestaffelten Mutterschutzfristen bei Fehlgeburten)
- Erweiterung unserer Tarifverwaltung: Flexible Auswahl, welche Tarifstufe/Tarifgruppe auf der Entgeltabrechnung des Arbeitnehmers angezeigt wird.
Die Tarifverwaltung befindet sich im Pilotbetrieb. Sie kennen unsere Tarifverwaltung noch nicht? Schauen Sie sich hier die ausführliche Beschreibung an. Sie haben Interesse als Pilotnutzer dabei zu sein? Tragen Sie sich hier ein. - Automatische Archivierung des DaPBV/PUEG Protokolls bei Eingang der Daten.
Das Update wird wie gewohnt in den Abendstunden durchgeführt.
Alle Einzelheiten zum neuen Update finden Sie in unserer detaillierten Update-Beschreibung.
Um einen umfassenden Einblick in alle wichtigen Änderungen zu erhalten, melden Sie sich gleich hier für unser Web-Seminar am 23. September von 10:00 bis 11:30 Uhr an. Monika Siebenlist aus dem edlohn Produktmanagement führt Sie durch die Neuerungen.
Verification of Payee Verfahren (VoP)
Verification of Payee Verfahren (VoP)
Verification of Payee ist ein Sicherheitsverfahren im Zahlungsverkehr, das Fehlzahlungen verhindern soll, indem bei SEPA-Überweisungen und bei SEPA-Echtzeitüberweisungen die Kombination aus eingegebenem Empfängername und IBAN gegen die bei der Empfängerbank hinterlegte Kombination geprüft wird. Ziel ist es, Transaktionen sicherer zu gestalten, ohne den Zahlungsfluss unnötig zu verlangsamen. VoP ergänzt den bestehenden Prozess um eine zusätzliche Prüfschicht, die vor allem bei größeren Zahlungsvolumina oder sensiblen Zahlungsempfängern sinnvoll sein kann.
Das Ergebnis der Überprüfung kann sein:
- Match: Der eingegebene Empfängername und die IBAN stimmen mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Empfängername und IBAN überein, wodurch die Zahlung direkt erfolgt.
- Close-Match: Empfängername und IBAN stimmen leidglich nahezu überein.
- No-Match: Empfängername und IBAN stimmen nicht überein.
Auf Basis des rückgemeldeten Ergebnisses kann unmittelbar vor der Überweisung entschieden werden, ob die Überweisung dennoch erfolgen oder storniert werden soll.
Wichtig: Unternehmen haben die Wahl ob sie bei der Einreichung von Sammelüberweisungen (EBICS Verfahren) diese Empfängerprüfung durchführen möchten (Opt-In) oder diese nicht durchführen möchten (Opt-Out).
Ausnahme: Grundsätzlich muss bei Sammeldateien, in denen sich nur eine Überweisung befindet, eine Überprüfung durchgeführt werden. Nach Mitteilung der BaFin wird jedoch bis auf Weiteres auch in diesem Fall der Verzicht, sprich die Opt-Out Option, geduldet.
Für Sie als edlohn Nutzer bedeutet dies:
- Der Abgleich zwischen Empfänger und der entsprechenden IBAN erfolgt ausschließlich durch Ihre Bank; edlohn führt keinen direkten Abgleich durch.
- Prüfen Sie bereits jetzt die Qualität der Mandantenstammdaten, insbesondere die korrekte Schreibweise der Vor- und Nachnamen der Arbeitnehmer, sofern der Mandant zukünftig mit dem Opt-In Verfahren arbeiten möchte. Beachten Sie hierbei insb. auch das Merkmal Kontoinhaber (hier können ggf. Ehegatten etc. mit eingetragen sein)
- Nach dem Stichtag Anfang Oktober wird das RZ Clearing sowie die Erstellung der Zahlungsdateien wie gewohnt weitergeführt. Sie erfolgt wie bisher im Opt-out-Verfahren.
An welchen Anpassungen in edlohn wir im Bezug auf VoP arbeiten:
- Die Erstellung einer Zahlungsdatei erfolgt weiterhin im Opt-out Verfahren. Hier sind keine Änderungen geplant. Sie treffen in Ihrer Banksoftware die Entscheidung am VoP Verfahren teilzunehmen oder nicht.
- Die Zahlung via RZ-Clearing erfolgt systemseitig weiter im Opt-out Verfahren. Für den Fall, dass Sie via Opt-In an dem VoP Verfahren teilnehmen möchten, arbeiten wir an der Möglichkeit, dass Sie dies in edlohn hinterlegen können. Geplant ist die Umsetzung für unser Update im November.
edlohn erhält ITSG-Rezertifizierung
edlohn erhält ITSG-Rezertifizierung
Mit der Ende Juli stattgefundenen Qualitätskontrolle der ITSG hat edlohn erneut die ITSG-Zertifizierung erhalten. Die unabhängige ITSG-Aufsicht bestätigt, in den regelmäßigen Re-Zertifizierungen dass unser Entgeltabrechnungsprogramm auch im kommenden Jahr den hohen Anforderungen an die Prozessqualität sowie der Vollständigkeit und Korrektheit der gesamten Abrechnungslogik gerecht wird.
Besonders geprüfte Punkte
- Prüfung der Umsetzung des neuen DaBPV/PUEG Verfahrens
- Optimierungen und Anpassungen bei euBP und euBP Fibu
- Neuumsetzung rvBEA A1
Hier finden Sie das neue Zertifikat.
Tipp der Woche | Betriebsstätten löschen oder ausblenden
Tipp der Woche | Betriebsstätten löschen oder ausblenden
Sobald eine Betriebstätte abgerechnet wurde, kann sie nicht gelöscht werden, selbst wenn sie keine Daten mehr enthält.
Sie können nicht verwendete Betriebsstätten (und Abrechnungskreise und Kostenstellen) jedoch ausblenden, so dass sie in der Übersicht nicht mehr erscheinen.
Dazu gehen Sie über Einstellungen (Symbol Zahnrad) zu Leere Betriebsstätten/Abrechnungskreise/Kostenstellen anzeigen und entfernen das Häkchen:
Zum Löschen von noch nicht abgerechneten Betriebsstätten, lesen Sie in unserer Online-Hilfe nach.
Fragen- und Antworten-Katalog zum DaBPV-/PUEG-Verfahren in edlohn
Fragen- und Antworten-Katalog zum DaBPV-/PUEG-Verfahren in edlohn
Wichtige Information zum Start des DABPV– Verfahrens – Aktualisierung!
Wichtige Information zum Start des DABPV– Verfahrens – Aktualisierung!
Mit dem edlohn-Update am 17.07.2025 wurde das neue Meldeverfahren Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung (PUEG) eingeführt.
- Seit der Auslieferung wurden 103.500 Meldungen (Abo-Anfragen) an das BZSt übermittelt. Darunter befinden sich auch Initial-Meldungen bereits angelegter Arbeitnehmer.
- Zu diesen Anfragen wurden bisher 21.100 Rückmeldungen durch das BZSt in edlohn zurückgespielt.
- Meldung vom 23.07.2025
Am Mittwoch wurde uns durch die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) eine Verzögerungen bei der Verarbeitung der Anfragen seitens des BZSt gemeldet:
„Das BZSt informiert über eine Downtime der BZSt-Schnittstelle, die für den Datentransport zwischen ZfA und BZSt-Verfahren-ELStAM genutzt wird. Ursache für die Downtime ist ein Releasewechsel vom 21.07.2025, 16:00 Uhr bis voraussichtlich 01.08.2025. Der erforderliche Service für das DaBPV ist in diesem Zeitraum nicht erreichbar, es kommt zu entsprechenden Verzögerungen bei der Bearbeitung.“ - Update vom 25.07.2025
Am Freitagnachmittag leitet die ITSG folgende Nachricht des BZSt an uns weiter:
„Bezugnehmend auf die Information der vergangenen Tage, informiert das BZSt darüber, dass die BZSt-Schnittstelle für das DaBPV nun wieder zur Verfügung steht.
Der zuletzt verwendete Identabgleich zur Verifikation der steuerlichen Identifikationsnummer steht allerdings weiterhin nicht zur Verfügung. Damit Sie dennoch schnellstmöglich die erforderlichen Informationen im DaBPV erhalten, wird temporär auf eine im Rahmen der Einführung bewährte Lösung des Identabgleichs zurückzugegriffen. Allerdings ist dadurch eine vollständige Berücksichtigung von historischen Geburtsdaten nicht möglich. Dadurch kann es in einigen wenigen Fällen zu der Fehlerrückmeldungen PUEG-3006-F kommen (Die IdNr konnte nicht verifiziert werden), obwohl das Geburtsdatum in der Vergangenheit einmal gültig war. Dies betrifft insbesondere den seltenen Fall, dass für ein Mitglied in den Ausweisdokumenten einmal das Geburtsdatum geändert werden musste – bspw. bei teilbekanntem Geburtsdatum.
Sobald das BZSt wieder den regulären Identabgleich nutzt, der auch immer das historische Geburtsdatum mitberücksichtig, werden wir Sie in einem neuen Newsletter informieren, damit Sie die gegebenenfalls dadurch nicht erfolgreich übermittelten Fälle erneut anfragen können.“ - Update 20.08.2025
Die Wartungsarbeiten im IdNr-Verfahren (vom 8. bis 11. August 2025) sollten nun abgeschlossen sein und das Abrufverfahren zur Elterneigenschaft nun wieder uneingeschränkt und ohne Verzögerung zur Verfügung stehen.