Hinweis zur gesetzlichen Neuregelung: Mutterschutz bei Fehlgeburten
Zum 1. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen zum Mutterschutz bei Fehlgeburten in Kraft (§ 3a MuSchG). Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig Anspruch auf eine Schutzfrist – gestaffelt je nach Schwangerschaftswoche.
Für die Abwicklung in edlohn bedeutet dies:
Es sind keine neuen Fehlzeiten erforderlich. Die bestehenden Fehlzeitenarten für Mutterschutz sind weiterhin zu verwenden. Auch die Abrechnung und das U2-Erstattungsverfahren erfolgen wie gewohnt. Als „mutmaßlicher Entbindungstag“ ist bei Fehlgeburten der Tag des Abgangs anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass für die U2-Erstattung eine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist, aus der die Schwangerschaftswoche zum Zeitpunkt der Fehlgeburt hervorgeht.
Ab dem 1. Juli 2025 ist das neue digitale Verfahren zur Differenzierung der Beitragssätze in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) für alle beitragsabführenden Stellen verpflichtend anzuwenden. Arbeitgeber müssen damit künftig die Elterneigenschaft und Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die korrekte Beitragsberechnung elektronisch abfragen. Dies erfolgt über das Entgeltabrechnungsprogramm. Durch die Anmeldung des Arbeitnehmers wird ein so genanntes „Abo“ angefragt. Dadurch erfolgt eine automatisierte Rückantwort vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit den Informationen zur Elterneigenschaft und Anzahl der Kinder auf Basis der steuerlich erfassten Daten. Sobald sich Änderungen zur Elterneigenschaft oder den Kindern ergeben, wird vom BZSt proaktiv eine Änderungsmeldung geschickt.
Wichtig zu wissen: Die Qualität der Rückmeldungen basiert ausschließlich auf den steuerrechtlich verfügbaren Informationen. Das bedeutet, dass Daten zu Kindern, die etwa nicht beim Finanzamt gemeldet oder im Ausland leben, ggf. nicht erfasst sind. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, vorliegende Nachweise (z. B. Geburtsurkunden) ergänzend zu berücksichtigen.
Die Rückmeldungen des BZSt sind grundsätzlich verbindlich, es sei denn, Sie haben (durch den Arbeitgeber) bereits eindeutige, anerkannte Nachweise zur Hand.
Wir arbeiten aktuell an der technischen Umsetzung dieses Verfahrens in edlohn. Was wir für Sie umsetzen:
Ab dem Meldemonat März 2025 steigt der Sozialkassenbeitrag für Betriebe in den neuen Bundesländern von 12,05% auf 12,4%. Damit gilt der gleiche Beitragssatz wie in den alten Bundesländern.
Die neuen Beitragssätze stehen Ihnen seit 24. Februar 2025 zur Verfügung. Dafür aktualisieren Sie bitte im Abrechnungsmonat März auf dem Mandanten stehend, die Tarifwerte über Baulohn > Tarifwerte aktualisieren:
Nach der Aktualisierung werden in allen Berechnungen und Auswertungen die neuen Werte berücksichtigt.
Dies hat den Vorteil, dass Sie ab März 2025 mit den aktuellen Beitragssätzen abrechnen.
Die Programmablaufpläne berücksichtigen die Anpassungen des Einkommensteuertarifs, der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und des Kinderfreibetrags durch das Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 449).
Die Programmablaufpläne sind spätestens ab dem 1. März 2025 anzuwenden.
Der ab dem 1. Januar 2025 unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Bekanntmachung vom 22. November 2024 vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber spätestens bis zum 1. März 2025 zu korrigieren, wenn ihm dies – was die Regel ist – wirtschaftlich zumutbar ist (§ 41c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 EStG).
Um Sie bei den Korrekturen in edlohn zu unterstützen, werden wir die in Frage kommenden Arbeitnehmer (mit Steuerklasse 1-6) systemseitig ab Januar 2025 in Korrektur setzen. Von der Korrektur ausgenommen sind bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer.
Neben den Anpassungen zur Lohnsteuerberechnung haben wir noch folgende neue Funktionalitäten für Sie umgesetzt:
Ausführliche Informationen zu der Anpassung der Lohnsteuerberechnung, sowie zu allen weiteren Details der neuen Version finden Sie in unserer Update-Info.
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Außerdem möchten wir auf unser Web-Seminar zur neuen Version hinweisen. Monika Siebenlist stellt am 17.02.2025 um 10:00 Uhr die neuen Funktionen in edlohn vor.
Das Ergebnis unserer letzten Nutzerbefragung ist da: edlohn erreicht einen Net Promoter Score (NPS) von 62, was die Anwenderzufriedenheit auf einem konstant sehr hohen Niveau bestätigt. Dieses herausragende Ergebnis basiert auf über 1.100 Rückmeldungen unserer Nutzer. Herzlichen Dank für Ihr wertvolles Feedback!
Mit einem NPS deutlich über dem Durchschnitt der SaaS-Lösungen zeigt edlohn seine starke Marktposition. Unser Ziel ist es, edlohn kontinuierlich weiterzuentwickeln, um aus Nutzern begeisterte Fans zu machen. Wir wollen uns nicht auf diesem Wert ausruhen, sondern weiter darauf aufbauen. Fachliche Aktualität und rechtlich sichere Abrechnungen sind unser Qualitätsanker. Bei Neu- und Weiterentwicklungen stehen stets die Bedürfnisse und Problemstellungen der Anwender aber auch neue Technologien und das geänderte Nutzungsverhalten der letzten Monate im Mittelpunkt.
Die Mehrheit unserer Nutzer hat zudem die Möglichkeit genutzt, ihr Feedback zu erläutern und uns ihre Weiterentwicklungswünsche mitzuteilen. Über 200 detaillierte Rückmeldungen haben wir nach dem geschafften Jahreswechsel erhalten, die wir nun sorgfältig analysieren, sortieren und in unsere Weiterentwicklungs-Roadmap 2025 einfließen lassen.
Ausblick: Neue Features im Jahr 2025
Für dieses Jahr planen wir spannende Erweiterungen, darunter:
An dieser Stelle möchten wir nochmals allen unseren Nutzern für ihr positives, aber auch fachlich kritisches Feedback danken – nur so können wir edlohn kontinuierlich für Sie verbessern. Auch in diesem Jahr werden wir die NPS-Umfrage erneut durchführen, um weiterhin eng mit Ihnen zusammenzuarbeiten und Ihre Zufriedenheit zu messen.
Um sicherzustellen, dass der digitale Lohnnachweis ordnungsgemäß über edlohn versendet wurde, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Firma > Dienste > Digitaler Lohnnachweis > Meldungen anzeigen:
Wenn in der Übersicht beim Datensatz DSLN (in der Regel Meldegrund UV01) in der Spalte Datei eine Dateinummer und im Status „archiviert“ angezeigt wird, ist der Versand erfolgreich abgeschlossen. Diese Übersicht dient Ihnen als Nachweis.
Wichtig:
Sollte kein Lohnnachweis versendet werden können, weil die Stammdatenabfrage abgelehnt wurde, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Unfallversicherung in Verbindung. Unterstützung finden Sie auf den Seiten der DGUV und über das Kontaktformular.
Eine Liste möglicher Fragen haben wir aus den bisher bekannten Sachverhalten für Sie zusammengestellt:
Wenn Sie die Ursache der Ablehnung geklärt haben, aber Unterstützung bei der Richtigstellung benötigen, steht unser Support-Team gerne zur Verfügung.
Die Mandanten, bei denen für das aktuelle Jahr noch keine gültige Stammdaten-Rückmeldung vorliegt, können Sie direkt an dem entsprechenden Symbol in der Mandantenübersicht erkennen:
Weitere Unterstützung finden Sie in unserer Online-Hilfe und in der Update-Info vom 14.03.2024
Neues Jahr, neue Vorgaben – und neue Updates. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das Jahr 2025! Über den Jahreswechsel haben wir alle notwendigen Änderungen und Umstellungen für Sie vorgenommen, damit Sie sicher und problemlos in das neue Abrechnungsjahr starten können. Diese sind unter anderem:
Mit der neuen Version wird die Januar-Abrechnung für Sie freigeschaltet, sodass Sie ab dem 08.01.2025 mit der Abrechnung für Januar 2025 beginnen können.
Eine ausführliche Beschreibung der neuen Version finden Sie hier.
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Monika Siebenlist, Produktmanagerin bei edlohn, wird Ihnen die wichtigsten Änderungen und Erweiterungen in einem Web-Seminar am 09.01.2025 um 10:00 Uhr vorstellen. Melden Sie sich hier noch kurzfristig an, um dabei zu sein!
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue und freuen uns auf ein weiteres erfolgreiches Jahr mit Ihnen!
2024 war ein Jahr voller spannender Herausforderungen und produktiver Weiterentwicklungen bei edlohn. Wir haben intensiv daran gearbeitet, edlohn stetig zu verbessern. Mit neuen Funktionen, optimierten Prozessen und nützlichen Updates können wir Ihre Anforderungen noch besser erfüllen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine zuverlässige und leistungsstarke Anwendung zu bieten. So wird Ihr Arbeitsalltag spürbar erleichtert.
Ein herzliches Dankeschön für Ihr Vertrauen in edlohn und unser engagiertes Team aus Produktmanagement, Entwicklung und User-Experience. Ihr konstruktives Feedback war auch dieses Jahr ein wesentlicher Antrieb für uns. Viele Ihrer Anregungen konnten wir bereits umsetzen, andere befinden sich noch in der Pipeline.
Ihre Zufriedenheit steht für uns immer im Mittelpunkt, und die Ergebnisse unserer jüngsten Zufriedenheitsumfrage bestätigen den eingeschlagenen Weg: Mit einem Net Promoter Score (NPS) von 63 liegen wir weit über dem Branchendurchschnitt. Hinweis: Der NPS misst die Wahrscheinlichkeit, mit der unsere Kunden edlohn weiterempfehlen würden.
Viele Anwender nutzen die NPS-Umfrage auch, um uns ihre Verbesserungswünsche mitzuteilen. Im November waren dies über 200 Vorschläge. Vielen Dank dafür, wir waren überwältigt und freuen uns, dass wir Anwender haben, die sich rege an der Weiterentwicklung von edlohn beteiligen. Mit Hochdruck analysieren wir die zahlreichen Wünsche. Sehen Sie es uns nach, dass nicht jeder Vorschlag umgesetzt werden kann. Aber neben den rechtlichen Vorgaben, die uns der Gesetzgeber auferlegt, liegt hier unser Fokus.
Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf die Highlights 2024 werfen, die den Erfolg von edlohn maßgeblich beeinflusst haben:
Schauen Sie in unsere umfassenden Update-Informationen, um alle neuen Features und Änderungen im Detail kennenzulernen. Oder schauen Sie sich die Web-Seminar-Mitschnitte zu jedem Release an, in denen wir die Neuerungen vorstellen. Die Release-Infos direkt per E-Mail erhalten? Tragen Sie sich gerne in unsere Mailingliste ein, diesen Service haben wir in diesem Jahr für Sie gestartet.
Ein funktionierendes Produkt lebt auch von kompetentem Support. Unser Team aus 15 Kolleginnen und Kollegen hat im Jahr über 28.800 Kundenanfragen bewältigt. Dabei stand stets im Fokus, Sie schnell und fachkundig zu unterstützen. Ihr positives Feedback motiviert unseren Support fortwährend. Tipp: Nutzen Sie gern unser Kontaktformular, um Ihr Anliegen auch in Zukunft schnell und zielgerichtet zu platzieren.
Wir sind gespannt auf das kommende Jahr und freuen uns darauf, Sie auf Ihrer digitalen Reise weiterhin zu begleiten.
Genießen Sie die besinnliche Weihnachtszeit und freuen Sie sich auf inspirierende Momente im kommenden Jahr mit edlohn.
Mit edlohn arbeiten Sie stets sicher und rechtlich korrekt auf dem neuesten Stand. Lohnabrechnung in der Cloud, das heißt keine Sorgen mehr wegen vergessener Updates. Dank der Releases im Dezember und Januar 2025 werden alle relevanten Anpassungen für einen sicheren Jahreswechsel automatisch bereitgestellt.
Ein Auszug aus den Änderungen, die sich für die Lohnabrechnung 2025 ergeben:
Neben internen technischen Vorbereiten zum Jahreswechsel, haben wir noch einige Ihrer Kundenwünsche als „kleines Weihnachtspräsent“ für Sie umgesetzt, Außerdem wurden noch wichtige Anpassungen im Baulohnbereich vorgenommen.
Eine ausführliche Beschreibung mit allen Informationen zu diesem Zwischen-Update finden Sie hier.
Die Freischaltung der Januar-Abrechnung erfolgt mit dem endgültigen Jahreswechsel-Update am 07.01.2025. Somit können Sie ab dem 08.01.2025 mit den Abrechnungen für 2025 beginnen.
Monika Siebenlist stellt im Web-Seminar am 09.01.2025 um 10.00 Uhr die neuen Funktionen in edlohn vor.
Hier geht´s zur Anmeldung
Das edlohn – Team wünscht Ihnen und Ihren Familien ein gemütliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2025!