Wartungsarbeiten am 13./14.10.2026 im eurodata Rechenzentrum
Wartungsarbeiten am 13./14.10.2026 im eurodata Rechenzentrum
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Zwei ITSG-Modulprüfungen bestanden: XML-Meldeverfahren und elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung kommen
Zwei ITSG-Modulprüfungen bestanden: XML-Meldeverfahren und elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung kommen
Neue Meldeverfahren sind nur so gut wie die Software, diese sicher umsetzt. Deshalb lassen wir edlohn von der ITSG prüfen. Am 30. September 2026 haben wir zwei weitere Modulprüfungen erfolgreich abgeschlossen.
Gefordert: XML-Meldeverfahren an die Gemeinsamen Einrichtungen
Für Meldungen an die SOKA-BAU in Wiesbaden und an die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes ist das XML-Format ab 01.01.2027 rechtlich vorgeschrieben. Die bestandene Modulprüfung bestätigt: edlohn erfüllt die Anforderungen an das neue Verfahren.
Gewünscht: elektronische Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
Hier waren Sie der Auslöser. Viele Kundinnen und Kunden haben sich gewünscht, die eUB elektronisch beantragen zu können. Wir haben das Thema aufgenommen und umgesetzt. Mit der Modulprüfung der ITSG ist jetzt auch die formale Voraussetzung erfüllt, damit wir das Feature ausliefern können.
So geht es weiter:
- Ab dem Meldemonat Januar 2027 ist das XML-Format Pflicht. Nach ersten erfolgreichen ausgewählten Meldungen im November 2026 stellen wir im Dezember alle Kundinnen und Kunden um, ohne Änderungen in der Oberfläche und mit finaler Info per News4Users.
- Die Beantragung der eUB schalten wir bereits mit dem November-Release für alle frei.
Neue Meldeverfahren 2027 und mehr: Was wir vom GKV-Info-Shop mitbringen
Neue Meldeverfahren 2027 und mehr: Was wir vom GKV-Info-Shop mitbringen
Unser Produktmanagement war am 23. und 24. September 2026 beim GKV-Info-Shop der ITSG in Offenbach. Dort informieren die Sozialversicherungsträger die Softwarehersteller über das, was im kommenden Jahr auf die Entgeltabrechnung zukommt. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie mitgenommen.
Bereits festgelegt: Das ändert sich zum 1. Januar 2027
- Betriebsdatenpflege: Der Datensatz DSBD entfällt. Betriebsdaten melden Sie künftig per XML-Dialog (DXBD) direkt an die Bundesagentur für Arbeit. Bei Unstimmigkeiten schickt die BA eine Prüfaufforderung zurück.
- eAU: Mit der neuen Version meldet die Krankenkasse geänderte Entlassdaten nach Reha oder Vorsorge von sich aus. Eine erneute Anfrage ist dann nicht mehr nötig.
- Weitere Themen waren Neuigkeiten aus der Unfallversicherung und die geplante Vollmachtsdatenbank.
Noch offen: Gesetzesvorhaben im Melde- und Beitragsrecht
Ein großer Teil der Veranstaltung drehte sich um geplante Gesetzesänderungen. Viele davon sind bisher nur angekündigt oder befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Ob und in welcher Form sie kommen, ist daher noch nicht entschieden.
Für uns ist dieser frühe Einblick trotzdem wichtig. Wir kennen die möglichen Änderungen bereits jetzt, können sie fachlich einschätzen und unsere Umsetzung vorbereiten. Sobald ein Gesetz tatsächlich verabschiedet ist, erfolgt eine Berücksichtigung in edlohn. Wie schnell das geht, hängt davon ab, wie kurzfristig die Verabschiedung erfolgt. Durch die Vorbereitung können wir aber auch bei knappen Fristen zügiger reagieren.
Wir behalten die Entwicklungen für Sie im Blick und informieren Sie hier im Portal, sobald feststeht, was sich für Ihre Abrechnung ändert.
Partner-Forum der SOKA-BAU – wir waren für Sie dabei
Partner-Forum der SOKA-BAU – wir waren für Sie dabei
Einmal im Jahr sitzen beim Partner-Forum der SOKA-BAU alle an einem Tisch, die das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe am Laufen halten: Tarifvertragsparteien, Baubetriebe, Softwarehersteller – und die SOKA-BAU selbst. Vergangene Woche waren wir für Sie dabei.
Wir haben dabei die Möglichkeit genutzt, die Anforderungen aus Ihrer täglichen Praxis direkt zu denjenigen zu bringen, die die Verfahren gestalten, und offene fachliche Punkte im persönlichen Gespräch geklärt. Genau dieser enge Austausch gewährleistet eine intuitive und verlässliche Abrechnung.
Künstliche Intelligenz: Chancen offen diskutiert
Ein Schwerpunkt der Veranstaltung waren die Chancen und Möglichkeiten künstlicher Intelligenz in fachlichen und operativen Prozessen. Die SOKA-BAU hat dabei transparent dargestellt, wo sie KI heute bereits einsetzt. Ein Ergebnis können Sie unmittelbar nutzen: Auf der Internetseite der SOKA-BAU steht unten rechts ein Chat-Bot bereit, der Fragen rund um das Sozialkassenverfahren direkt beantwortet – ohne Wartezeit in der Telefonschleife.
Das große Thema: der Umstieg auf das XML-Meldeverfahren
Die SOKA-BAU stellt ihr elektronisches Meldeverfahren auf einen XML-Standard um und bindet es in das Meldeverfahren der Sozialversicherung ein. Die Daten laufen künftig über den GKV-Kommunikationsserver – also über genau den Weg, über den heute schon Ihre Meldungen an Krankenkassen und Rentenversicherung gehen. Geregelt ist das über gemeinsame Grundsätze, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt hat.
Der Termin steht fest und gilt für alle: Ab Januar 2027 – und damit bereits für den Meldemonat Januar 2027 – ist ausschließlich das neue Verfahren zulässig. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Noch in diesem Jahr durchlaufen wir dafür die Modulprüfung durch die ITSG, ein erster Pilotbetrieb startet im November 2026.
Was das für Sie bedeutet
Der manuelle Weg über das Online-Portal entfällt. Die Meldungen entstehen dort, wo Ihre Daten ohnehin liegen – in edlohn – und werden von dort automatisiert übermittelt. Kein Dateiexport, kein Upload, kein Medienbruch.
Die Umstellung erhalten Sie spätestens im Januar 2027 automatisch mit dem Programmupdate. Wenn Sie Ihre SOKA-Meldungen heute schon elektronisch aus edlohn heraus übermitteln, ist für Sie nichts zu tun – die Meldungen laufen ab dem Meldemonat Januar 2027 im neuen Verfahren.
Eine Einstellung, die Sie jetzt schon prüfen sollten
Wenn Sie Ihre Meldungen bisher als Datei im SOKA-Portal hochladen, aktivieren Sie bitte die elektronische Übermittlung aus edlohn heraus:
Im Mandanten auf der Betriebsstätte stehend > rechte Maustaste > Sozialkasse auswählen > Bearbeiten > Elektronische Datenübermittlung (Baugewerbe) > Ja
Nur mit dieser Einstellung greift die automatische Umstellung. Prüfen Sie das am besten in den kommenden Wochen – dann bleibt genug Zeit für Rückfragen.
Genau dafür waren wir bei diesem Termin dabei: damit die Umstellung für Sie planmäßig und reibungslos läuft.
Update 15.6: Der Sommer gehört Ihren Wünschen
Update 15.6: Der Sommer gehört Ihren Wünschen
| Update | 15.6 |
| Auslieferung | 11. August, abends |
| Produktiv ab | 12. August, ab Morgenbetrieb |
| Update-Typ | Reguläres System-Update (mit Webinar) |
Zwischen gesetzlichen Neuerungen bleibt oft wenig Raum für den Feinschliff im Alltag. Mit dem Sommer als etwas ruhigerer Phase konnten wir diesen Raum schaffen und das Update 15.6 mit Ihren Anregungen aus der Praxis füllen.
Weil die Regulatorik in diesem Jahr besonders viel Aufmerksamkeit gebunden hat, haben wir die Sommermonate bewusst genutzt, um uns auf Ihre Rückmeldungen aus der Praxis zu konzentrieren. Bevor mit dem Jahreswechsel wieder verstärkt gesetzliche Themen anstehen, ist das Update 15.6 damit Ihren Anregungen gewidmet.
Ein Hinweis hierzu in eigener Sache: Da wir aus einer Vielzahl an Wünschen leider nicht alle gleichzeitig umsetzen können, kann es sein, dass Ihr Anliegen noch nicht berücksichtigt wurde. Es bleibt jedoch in unserer Sammlung erhalten und wird bei einer der weiteren Priorisierungen vielleicht den Weg in unser Update finden.
Die wichtigsten Themen im Überblick:
- Sortierung der Arbeitnehmer in SEPA-Zahlungsdatei:
Die Arbeitnehmerliste im Dialog zur Erstellung einer SEPA-Zahlungsdatei wird nun alphabetisch angezeigt, statt wie bisher unübersichtlich nach Betriebsstätten gruppiert. - Plausibilitätsprüfung LStA zusammenfassen:
Beim Zusammenfassen von Lohnsteueranmeldungen sowie beim Erfassen von Vortragswerten steht Ihnen jetzt der Button „Fehlerdetails“ für Detailhinweise zur Verfügung. - Neuanlage Mandant Archivexport:
Im Anlagedialog eines neuen Mandanten ist die Option „Archivexport bei Abrechnung“ künftig systemseitig mit „Ja“ vorbelegt. - Anpassungen Rechnungswesen:
Verschiedene Zuordnungen und Vorbelegungen von Konten wurden überarbeitet und praxisnäher gestaltet. - Echtzeitüberweisung lokales Clearing und Archiv:
Bei elektronischen Überweisungen über lokales Clearing bzw. Archiv lässt sich künftig die Option „Echtzeitüberweisung“ nutzen, damit Ihre Banking-Software die Zahlungen entsprechend erkennen kann. - Rückwirkende Eintritte beim Import neuer AN:
In der Schnellerfassung lassen sich ab sofort auch mehrere Arbeitnehmer mit rückwirkendem Eintritt aus edtime importieren. - Neue Fehlzeit „Bezug Krankengeld wegen Pflege schwerstkranken Kindes“:
Ab dem 01.01.2026 steht diese neue Fehlzeitart zur Auswahl bereit, die der bestehenden Fehlzeit „Krank nach Entgeltfortzahlung mit Krankengeld“ entspricht, jedoch eine andere ärztliche Bescheinigung voraussetzt.
Update-Beschreibung und Webinar
Die vollständige Dokumentation aller Änderungen entnehmen Sie bitte der hier verlinkten Update-Beschreibung.
Monika Siebenlist, Business Analystin bei edlohn, wird Ihnen die wichtigsten Änderungen und Erweiterungen in einem Web-Seminar am 17.08.2026 um 10:00 Uhr vorstellen. Melden Sie sich an, um dabei zu sein!
Tipp: Möchten Sie automatisch über neue Updates informiert werden? Registrieren Sie sich kostenfrei für unseren Benachrichtigungsdienst per E-Mail.
eWebStarter zum Starten für edlohn: rechtzeitig umstellen, weiter sicher abrechnen
eWebStarter zum Starten für edlohn: rechtzeitig umstellen, weiter sicher abrechnen
Am 14.09.2026 wird die Unterstützung des Java-Starters endgültig beendet. Bitte installieren Sie bis dahin (anhand der folgend beschriebenen Schritte) den eWebstarter!
Beim Starten von edlohn mit dem eWebstarter, benötigen Sie keine lokale Java-Installation und keine manuellen Updates – der eWebStarter liefert automatisch die jeweils passende Java-Version.
Was passiert?
- Beim Start von edlohn (über den Java-Starter) erscheint in den nächsten Tagen ein Hinweis zur Installation – inklusive direktem Download-Link zur Installationsdatei des eWebstarters. Die Installation müssen Sie nur einmalig durchführen.
- Es wird eine Übergangsfrist bis Mitte September geben. Den genauen Stichtag für die Umstellung kommunizieren wir rechtzeitig an dieser Stelle.
- Erhalten Sie keinen Hinweis in edlohn, nutzen Sie bereits die aktuelle Version des eWebstarters. Dann besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Warum lohnt sich der eWebStarter?
- Betrieb ohne lokale Java-Pflege: weniger IT-Aufwand, weniger Risiko
- Immer die korrekte, geprüfte Java-Version: stabil, sicher, kompatibel
So gehen Sie vor
- Hinweis im Programm beachten und Installationsdatei laden.
- edlohn schließen, Setup starten, Installation abschließen (ggf. Adminrechte).
- edlohn neu öffnen und kurz prüfen, ob der Start reibungslos läuft und der Hinweis nicht weiter angezeigt wird.
Wichtig: Zukünftig starten Sie danach edlohn über die neue Startdatei der Anwendung – hier.
Praktische Hinweise
- Planen Sie die Installation außerhalb dringender Abrechnungstermine; ggf. sind Adminrechte erforderlich.
- Details zur Umstellung und den Release-Hinweisen finden Sie im Lohnportal auf der Seite zum Starten der Anwendung.
Bitte führen Sie die Installation zeitnah durch, damit Sie am Umstellungstermin ohne Unterbrechung weiterarbeiten können. Öffnen Sie edlohn wie gewohnt, achten Sie auf den Hinweis – und bleiben Sie fristsicher startklar.
Sie haben Fragen? Unsere Technik-Hotline steht Ihnen unter 0681 8808-444 zur Verfügung.
Digitale Zahlungsfreigabe wird zum Standard
Digitale Zahlungsfreigabe wird zum Standard
Wir möchten Sie frühzeitig auf wichtige Neuerungen im Zahlungsverkehr hinweisen, die ab Oktober/November 2026 wirksam werden. Die bisherige Übermittlung von Datenbegleitscheinen in Papierform wird künftig durch digitale Verfahren abgelöst.
Zahlungsfreigaben erfolgen dann standardmäßig digital – zum Beispiel über Ihr gewohntes Online-Banking oder über Schnittstellen wie EBICS bzw. FinTS.
Da die technischen Voraussetzungen und Umsetzungsfristen je nach Kreditinstitut unterschiedlich sein können, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig bei Ihrer Bank über die passenden digitalen Möglichkeiten zu informieren.
Selbstverständlich lassen wir Sie mit der Umstellung nicht allein: Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung und stehen Ihnen bei Fragen zur Seite.
Bei technischen Rückfragen erreichen Sie unseren Support wie gewohnt unter edlohntechnik-support@eurodata.de.
Änderungen Minijobs ab 1. Juli 2026
Änderungen Minijobs ab 1. Juli 2026
Grundsätzlich sind Minijobber rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen also einen Eigenanteil von 3,6 % zur Rentenversicherung. Auf Antrag kann sich der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen:
Antrag auf Befreiung Rentenversicherungspflicht (https://www.minijob-zentrale.de/)
Bisher galt die Befreiung der Rentenversicherungspflicht für die gesamte Dauer des Minijobs. Ein Widerruf war nicht möglich.
Ab dem 01.07.2026 können Minijobber zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren. Beschäftigte, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können diese Entscheidung künftig einmalig rückgängig machen:
Antrag auf Aufhebung der Befreiung Rentenversicherungspflicht (https://www.minijob-zentrale.de/)
Arbeitgeber müssen den Eingang des Antrages dokumentieren und die Änderung in den Entgeltunterlagen festhalten. Sie informieren die Minijob-Zentrale darüber durch die Meldung zur Sozialversicherung. Dafür muss die Beschäftigung mit Meldegrund 32 abgemeldet und mit Meldegrund 12 sowie der Beitragsgruppe 1 in der Rentenversicherung wieder angemeldet werden. Die Minijob-Zentrale kann diesem Antrag innerhalb eines Monates widersprechen. Passiert dies nicht, ist die Aufhebung bewilligt.
Die Aufhebung der Befreiung gilt ab dem Monat, der der Antragsstellung folgt.
Übt ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs aus, gilt die Aufhebung der Befreiung für alle Minijobs, die zum Zeitpunkt der Aufhebung ausgeübt werden und danach noch aufgenommen werden.
Derzeit erhalten Sie bei der Umstellung der Beitragsgruppe RV von 5 auf 1 beim Berechnen folgende Warnung:
Ein Wechsel zurück zur RV-Pflicht ist nicht erlaubt. Der Befreiungsantrag kann nicht zurückgenommen werden.
Trotz der Warnung werden die erforderlichen Meldungen erstellt (12/32) und beim Abrechnen an die Minijob-Zentrale versendet.
Eine Überarbeitung dieser Warnung ist für das Release im August geplant.
Anpassung der Tarifwerte der SOKA Wiesbaden
Anpassung der Tarifwerte der SOKA Wiesbaden
Zum 01.07.2026 ist eine Anpassung der Tarifwerte der SOKA Wiesbaden und der SOKA Berlin vorgesehen. Diese ändern sich wie nachfolgend zusammengefasst.
Auszüge aus der Mitteilung der SOKA-Bau an die Software-Hersteller – gewerbliche Arbeitnehmer:

| bis
6/2026 |
neu
ab 01.07.2026 |
|
| SOKA Bau Wiesbaden | ||
| ZVK Beitragssatz West | 20,2% | 19,80% |
| (Anpassung Beitrag für Urlaub von 15,10% auf 14,70%) | ||
| ZVK Beitragssatz Ost | 18,70% | 18,30% |
| (Anpassung Beitrag für Urlaub von 15,10% auf 14,70%) | ||
| Sozialkasse Berlin | ||
| ZVK Beitragssatz West | 25,65% | 25,25% |
| (Anpassung Beitrag für Urlaub von 15,10% auf 14,70%) | ||
| ZVK Beitragssatz Ost | 24,15% | 23,75% |
| (Anpassung Beitrag für Urlaub von 15,10% auf 14,70%) |
Die neuen Beitragssätze stehen Ihnen ab dem 18. Juni 2026 zur Verfügung. Dafür aktualisieren Sie die Tarifwerte über Baulohn > Tarifwerte aktualisieren.
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Höhe der Beiträge steht noch aus. Sollten Sie diese abwarten wollen, obliegt es Ihnen, wann Sie die Aktualisierung vornehmen.
Zwei Wochen, ein Klick, großer Effekt: NPS-Umfrage in edlohn läuft
Zwei Wochen, ein Klick, großer Effekt: NPS-Umfrage in edlohn läuft
Noch bis zum 20. Juni läuft unsere jährliche NPS-Umfrage – und wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich kurz Zeit nehmen. Die Abfrage erscheint direkt beim Start von edlohn und ist in wenigen Sekunden erledigt.
So läuft die Umfrage ab
- Die NPS-Abfrage erscheint automatisch beim nächsten Start von edlohn.
- Vergeben Sie eine Note von 0 bis 10: Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie edlohn weiterempfehlen?
- Im optionalen Textfeld können Sie ergänzen, was besonders gut funktioniert – oder wo Sie sich Verbesserungen wünschen. Ob Performance, Workflows oder einzelne Funktionen: Jedes Feedback bringt uns weiter weiter.
- Nach Ihrer Bewertung wird die Umfrage nicht erneut eingeblendet. Sie können sie auch ohne Teilnahme dauerhaft schließen.
Ihre Stimme hat Gewicht
Niemand kennt edlohn so gut wie Sie: Sie arbeiten täglich damit, unter echtem Zeitdruck und mit echter Verantwortung. Dieses Praxiswissen ist für uns nicht ersetzbar – es zeigt uns, wo edlohn stark ist und wo wir noch zulegen müssen.
Der Net Promoter Score ist mehr als eine Kennzahl: Er zeigt uns, ob edlohn Ihren Abrechnungsalltag wirklich unterstützt – oder wo wir nachschärfen sollen. Vergeben Sie per Klick eine Empfehlungsnote von 0 bis 10; wer möchte, ergänzt im Textfeld konkrete Hinweise zu dem, was gut funktioniert oder optimiert werden sollte. Zwei Sätze reichen – und gibt uns bereits wichtige Hinweise.
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