Während der Wartungsarbeiten können am Sonntag, dem 21.04.2024 in der Zeit zwischen 13:00 und 14:00 Uhr kurzzeitige Unterbrechungen bei der Verbindung zum Archiv auftreten.
Gegebenenfalls kann es in diesem Zeitraum beim Abrechnen zu Schwierigkeiten beim Archivieren kommen.
Wir bitten um ihr Verständnis.
Ihr eurodata Team
Wie bereits in der Update-Info vom 14.03.2024 angekündigt wurde, muss für jeden aktiven Mandanten bis Ende Mai 2024 eine sogenannte Initialmeldung zur Betriebsdatenpflege an die Bundesagentur für Arbeit erstattet werden.
Diese Initialmeldung ist eine einmalige Bestandsmeldung zur Übermittlung der Unternehmensnummer. Anlässlich der Einrichtung des Unternehmensbasisdatenregisters müssen Arbeitgeber diese Bestandsmeldung einmalig abgeben, da das Unternehmensbasisdatenregister eine Zuordnung von Betriebsnummern zu den zutreffenden Unternehmensnummern erfordert.
Die Umsetzung ist nun erfolgt, so dass die Initialmeldung bei der nächsten Abrechnung systemseitig erstellt und versendet wird.
Das Meldeverfahren zur elektronischen Datenübermittlung an die Malerkasse ist einer der großen Meilensteine in edlohn für das Frühjahr 2024. Hier liegt die edlohn Entwicklungsmannschaft zusammen mit dem Produktmanagement sehr gut im Zeitplan.
Aktualisierte Beschreibung zur Malerkasse (Elektr. Meldeverfahren ab Seite 33)
Wie bereits in der Versionsbeschreibung zum Update am 14.03.2024 unter Punkt 2 erläutert, gibt es seitens des Bundesfinanzministeriums einen neuen Programmablaufplan, der spätestens zum 01.04. anzuwenden ist und rückwirkend ab Januar 2024 gültig ist.
Mit diesem neuen Programmablaufplan werden bei der Ermittlung der Vorsorgepauschale die Beitragsabschläge ab dem zweiten Kind in der Pflegeversicherung berücksichtigt. Dadurch reduziert sich die anrechenbare Vorsorgepauschale. Die auf den Arbeitslohn anfallende Steuer kann daher ggf. höher ausfallen als bisher.
Da sich in dem geänderten Programmablaufplan lediglich die Entgeltabrechnungen von Arbeitnehmern mit einer Kinderanzahl von mindestens zwei Kindern ändern würden, setzt edlohn nicht systemseitig alle Arbeitnehmer auf Korrektur.
Bitte prüfen Sie daher, ob und welche Arbeitnehmer Sie korrigieren möchten und stoßen die Korrektur ab Januar 2024 (oder einem späteren Eintrittsmonat) an.
Um Ihnen bei der Entscheidungsfindung (Korrektur oder keine Korrektur) unterstützend zur Seite zu stehen, erhalten Sie in Laufe der nächsten Woche (KW13) beim Öffnen Ihrer Mandanten eine News4Users, die Ihnen eine Liste aller betroffenen Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Kindern anzeigt.
Ausschlaggebend sind alle Arbeitnehmer, bei denen in den Abrechnungsdaten unter Allgemeine Merkmale > Kinder oder unter SV-Merkmale > PV-Anzahl abschlagberechtigte Kinder (manuell) zwei oder mehr Kinder erfasst wurden.
Weiteres Kriterium ist, dass der Arbeitnehmer nicht bereits ausgeschieden ist, denn eine Verpflichtung zur Neuberechnung besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keinen Arbeitslohn mehr bezieht oder die Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt oder ausgeschrieben wurde (§ 41c Abs. 3 EStG).
Zum 1.1.2023 hat in der Unfallversicherung die eindeutige Unternehmensnummer die Mitgliedsnummer bei den Berufsgenossenschaften abgelöst.
Zur einheitlichen Unternehmensnummer der Unfallversicherung
Seit Januar 2024 ist die Unternehmensnummer auch eine Plichtangabe bei der Beantragung einer Betriebsnummer (BBNR) beim Betriebsnummern-Service.
Im Rahmen des Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) wird die Unternehmensnummer ebenfalls zu einem Pflichtfeld. Zum Start des Verfahrens im Rahmen des DSBD ist bis Ende Mai 2024 von allen aktiven Beschäftigungsbetrieben – unabhängig davon, ob Beschäftigte gemeldet werden oder nicht – eine sog. Initialmeldung mit Angabe der Unternehmensnummer abzugeben.
eurodata setzt aktuell die automatische Erstellung der notwendigen Initialmeldung in edlohn mit Hochdruck um. Die Auslieferung der Software kann voraussichtlich mit einer Kurzwartung im April erfolgen. Danach wird die Initialmeldung mit der nächsten Monatsabrechnung vollautomatisch erzeugt und an die Bundesagentur für Arbeit via DSBD übermittelt.
Mit der Erzeugung der Initialmeldung entsteht automatisch eine Leistung „Betriebsdaten-Meldung“ (ETL-Leistungsnummer 260/9). Diese können Sie nutzen, um die Übermittlung Ihrem Mandanten in Rechnung zu stellen.
Nach dem positiv verlaufenen Pilotbetrieb, werden wir mit dem kommenden Update am 14.03.2024 die neue Funktionalität „Automatisiertes Abrechnen“ allen Kunden zur Verfügung stellen können.
Beachten Sie bitte hierzu auch unseren Artikel vom 12.01.2024.
Neben vielen weiteren nützlichen Funktionalitäten wurde auch der im Februar 2024 veröffentlichte aktualisierte Programmablaufplan in edlohn eingefügt.
In dem im November 2023 veröffentlichten Programmablaufplan waren bereits die Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Erhöhung des Kinderfreibetrags berücksichtigt.
Aber damals wurde bereits angekündigt, dass es im Frühjahr 2024 noch eine weitere Anpassung des Programmablaufs bezüglich der abschlagsberechtigten Kinder und des durchschnittlichen Zusatzbeitrages geben wird.
Weitere ausführliche Informationen zu der Anpassung der Lohnsteuerberechnung, sowie zu allen weiteren Details der neuen Version finden Sie in unserer Update-Info.
Hinweis:
Wir möchten auf unser WEB-Seminar zur neuen Version hinweisen. Monika Siebenlist stellt am 19.03.2024
um 10.00 Uhr die neuen Funktionen in edlohn vor.
Hier geht´s zur Anmeldung.
Das ELStAM-Problem
Das vollelektronische ELStAM-Verfahren führt auch 10 Jahre nach seiner Einführung immer wieder zu Problemen in der Meldekette. Arbeitnehmer können nicht angemeldet, umgemeldet oder abgemeldet werden. Die Ursachen für die Ablehnung von Meldungen können vielfältig sein, z.B.:
Die Problemlösung durch die ELStAM-Kümmerer
In edlohn ist der ELStAM-Meldeverlauf transparent und direkt in der Anwendung nachvollziehbar. Allerdings reicht diese technische Lösung allein oft nicht aus. Wird eine ELStAM-Anmeldung abgelehnt, besteht das Problem für die Lohnsachbearbeitung darin, dass sich in der Finanzverwaltung vor Ort niemand mit dem Verfahren auskennt und es für die Lohnsachbearbeitung im Einzelfall schwierig ist, dem ELStAM-Support die richtigen Fragen zu stellen.
Innerhalb der edlohn Systemberatung haben wir deshalb das Spezialwissen und den Erfahrungsschatz bei unseren ELStAM-Kümmerern gebündelt und inzwischen sehr gute persönliche Verbindungen zum für ELStAM zuständigen Rechenzentrum in Nordrhein-Westfalen aufgebaut. edlohn bietet deshalb ein kostenfreies Serviceangebot:
Bis ein Fall gelöst ist, kann es mehrere Tage dauern, weil immer auf Rückmeldung von den ELStAM-Servern gewartet werden muss. Anhand einer Ticket-Nr. für den Fall bleiben die ELStAM-Kümmerer jedoch an dem Fall für Sie dran.
Allein im abgelaufenen Jahr 2023 konnten so durch die ELStAM-Kümmerer über 1.700 Anfragen aus Ihren Büros gelöst werden – kostenfrei.
Was müssen Sie tun?
Bei Ihrer Anfrage einfach das Stichwort ELStAM angeben. Die ELStAM-Kümmerer kümmern sich.
Mit der heutigen Zwischen-Version (13.4.0.5) werden Anpassungen zu einigen Verfahren ausgeliefert:
– Aktualisierung EEL-Verfahren
– Anpassungen Schwerbehindertenabgabe
– Anpassungen Verdiensterhebung
– Anpassungen Baulohn
– Neue S-KUG Formulare ab 01.01.2024
– Anpassung Produktname edtime SE wird zu edtime HR
Eine ausführliche Beschreibung zu den Anpassungen finden Sie wie gewohnt in unserer Update-Info.
Zu diesem Zwischen-Update wird es kein eigenes WEB-Seminar geben, aber wir werden im nächsten WEB-Seminar (geplant März 2024) auf die wichtigsten Punkte nochmal eingehen.
Der Net Promoter Score (NPS) misst auf einfache Weise die Kundenzufriedenheit. Der Grundsatz heißt, nur begeisterte Anwender sind bereit, ein Produkt – in diesem Fall die Software edlohn – zu empfehlen.
Unser Ziel ist es, aus Nutzern von edlohn echte Fans zu machen. Fans, die uns in der NPS-Umfage mit Werten von 9 oder 10 belohnen. Ihre Bewertungen und Ihr Feedback sind für uns Antrieb, das führende Online Lohnsystem in Deutschland kontinuierlich zu verbessern – in Design, Bedienkomfort, Funktionalität und Service.
Dass über 1.000 Anwenderinnen und Anwender ihre Stimme abgegeben haben, freut uns sehr. Noch mehr freut uns aber der überragende NPS-Wert von 62. Ein solcher Wert ist ein großer Ansporn für die gesamte Mannschaft, die an edlohn täglich arbeitet. Im dritten Jahr in Folge liegt edlohn beim NPS etwa 20 Punkte über dem Schnitt, der für ein solches Software-System üblich ist.
In diesem Zusammenhang bedanken wir uns auch ausdrücklich für die vielen wertvollen Anregungen, die Sie uns in den Kommentaren gegeben haben. Die Schwerpunkte lagen dabei auf folgenden Themen
Ihr gesamtes edlohn Team
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung wird durch die vielen neuen elektronischen Meldeverfahren für Sie in den Lohnbüros zwar immer komplexer, dennoch gibt es oft Klein- und Kleinstmandate mit Festbezügen, bei denen sich während des Jahres nur in ganz seltenen Fällen etwas ändert. Für diese sog. „Abruflöhne“ bietet es sich nun an, die vollautomatische Abrechnung im eurodata Rechenzentrum zu nutzen.
Die Handhabung ist denkbar einfach. Sie geben in den Stammdaten des Mandanten an, an welchem Tag des Monats im Rechenzentrum abgerechnet werden soll und um 22:00 Uhr des eingetragenen Tages läuft die vollautomatische Abrechnung los. Komfortabler und zeitsparender geht es nicht.
Vorteile:
Voraussetzungen:
Sie sollten nur die Mandanten vollautomatisch abrechnen lassen, bei denen Sie tatsächlich die eLohnakte und PISA sowie eMitarbeiter oder den Direktversand über eurodata nutzen. Im Nachgang Auswertungen per E-Mail zu verschicken oder gar im Büro auszudrucken macht keinen Sinn.
Kosten:
Es entstehen Ihnen keinerlei Zusatzkosten gegenüber der bisherigen Vorgehensweise.
Kurzbeschreibung vollautomatische Abrechnung
Es haben sich innerhalb kürzester Zeit genügend Kanzleien für den erweiterten Pilotbetrieb gemeldet.
Wir möchten Sie bestmöglich in die neue Funktionalität begleiten. Aufgrund der vielen neuen Abrechnungen in edlohn ist das Aufkommen in der edlohn Systemberatung aktuell sehr groß. Deshalb starten wir mit dem erweiterten Pilotbetrieb nach dem Termin für die Beitragsschätzungen Januar 2024 (voraussichtlich 29.1.2024). Wir informieren dazu.
Mit dem allgemeinen Rollout ist im Frühjahr 2024 zu rechnen.