Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) kommt zum 1. Juli 2023 und erhöht die Beitragssätze in der Pflegeversicherung. Entscheidend ist die Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder. Daher sind ab Juli die Kinder mit Vorname und Geburtsdatum in edlohn zu erfassen.
Wo und wie Sie das in edlohn umsetzen, erklären wir Ihnen in unserer Anleitung.
Haben Sie bereits die Kinder Ihrer Mitarbeiter in edlohn eingetragen?
Diesen installieren Sie einmalig und können danach die Anwendung wie gewohnt starten.
Systemvoraussetzungen: Intel Core i5 oder vergleichbar, 8 GB RAM