Haben Sie schon den neuen "eWebStarter" installiert?
Falls nicht, installieren Sie einmalig die neue Version des eWebStarter, um >edlohn ab dem 22.12. weiterhin starten zu können.
Zukünftig starten Sie >edlohn über die neue Startdatei, verwenden Sie dafür wie gewohnt den Button "edlohn starten".
Sie werden aufgefordert, eine neue Anwendung zu öffnen. Die detaillierten Schritte haben wir für Sie hier erklärt.
Unser Service für Sie – der >edlohn-Abrechnungsservice!
Unser Supportteam steht Ihnen nicht nur bei allen Fragen rund um die Lohnabrechnung in >edlohn zur Seite. Wir bieten Kunden, die aus den verschiedensten Gründen die Lohnabrechnung nicht mehr selbst durchführen können oder wollen, darüber hinaus auch unseren Abrechnungsservice an und übernehmen dann die komplette Lohnabrechnung. Und auch wenn Kunden z. B. aus Krankheitsgründen einmal nicht in der Lage sein sollten, die Lohnabrechnung für einen Abrechnungsmonat durchzuführen, können wir auf Wunsch temporär die Lohnabrechnung übernehmen. Sprechen Sie uns einfach an!
Zeiterfassung mit >edtime
Auch wenn die Neufassung des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland immer noch auf sich warten lässt, so hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13. September 2022 festgestellt, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Aktuell gibt es noch keine Vorschrift dazu, in welcher Form diese Arbeitszeiterfassung zu erfolgen hat, sodass im Moment auch handschriftliche Aufzeichnungen möglich sind. Wir empfehlen Ihnen aber, schon jetzt ergänzend zu >edlohn das Zeiterfassungsmodul >edtime zu nutzen. So können Sie die Einhaltung der Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten gewährleisten und Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jedes Beschäftigten aufzeichnen. Um weitere Informationen über edtime zu erhalten, senden Sie einfach eine Mail an support(at)personalcomfort.de.
Anleitungen zu typischen Tätigkeiten in der Lohnabrechnung
Fälligkeit Sozialversicherung 2026
Zum Starten benötigen Sie den "eurodata eWebStarter"
Diesen installieren Sie einmalig und können danach die Anwendung wie gewohnt starten.
Systemvoraussetzungen:
PDF herunterladen
Aktion „Kunden werben Kunden“
Sind Sie zufrieden mit unserem Lohnabrechnungsprogramm >edlohn? Dann empfehlen Sie uns doch weiter! Als Belohnung für eine erfolgreiche Weiterempfehlung erhalten Sie von uns einen Gutschein, den Sie bei Ihrer nächsten Rechnung in Abzug bringen können. Sprechen Sie uns einfach an.


